Medienmitteilung

Ausbildungsverpflichtung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen - Inkrafttreten der Verordnung und Ernennung der Mitglieder der kantonalen Evaluationskommission

17/06/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Das Gesetz über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe, welches am 1. April 2021 in Kraft getreten ist, will dem Mangel an der in der Schweiz ausgebildeten Gesundheitsfachpersonen entgegenwirken und neue Praktikums- und Ausbildungsplätze schaffen. Nach der Vernehmlassung der betroffenen Parteien beschloss der Staatsrat, dass die Verordnung zur Anwendung am 1. August in Kraft tritt. Zudem genehmigte er das Pflichtenheft der neuen kantonalen Evaluationskommission und ernannte dessen Mitglieder.

Nachdem das Gesetz über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe am 1. April in Kraft getreten ist, hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur eine Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Umsetzung der Gesetzgebung näher definiert. Dieser Entwurf wurde bei den zuständigen Parteien positiv aufgenommen.

Der in der Verordnung festgelegte Anwendungsbereich erstreckt sich für die Berufe in den Bereichen Krankenpflege, Fachangestellte/r Gesundheit, Assistent/in Gesundheit und Soziales, Fachmann/-frau Betreuung, Physiotherapeut/in, Transport- sowie Rettungssanitäter/in mit der Möglichkeit, dies auf weitere nichtuniversitäre Gesundheitsberufe auszuweiten. Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Spitex) und Rettungsdienste müssen Praktikums- und Ausbildungsplätze in diesen Berufen ihrer Tätigkeit entsprechend anbieten.

Der Staatsrat verabschiedete weiter das Pflichtenheft der kantonalen Evaluationskommission und ernannte dessen Mitglieder für eine Dauer von vier Jahren. Die kantonale Evaluationskommission ist das Planungsorgan für die Versorgung im Bereich der nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Seine Hauptaufgabe ist es, die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe für den gesamten Kanton vorzuschlagen. Die Kommission eruiert jährlich der Nachwuchsbedarf für alle betroffenen Betriebe. Zudem prüft die Kommission jedes Jahr das Ausbildungspotenzial für die verschiedenen Berufe unter Berücksichtigung der ausserhalb des Kantons oder im Ausland ausgebildeten Personen.

Die Verordnung regelt die Entschädigungen für die Studierenden und Lernenden sowie die Abgeltung der Institutionen für die Betreuung der Praktikanten und Lernenden. Weiter legt es die Entschädigung, die von den Institutionen verlangt wird, falls die Ziele der Gesetzgebung nicht erreicht wird, fest. Die Finanzierungsmodalitäten werden in separaten Richtlinien festgelegt.