Medienmitteilung
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28 Walliser Gemeinden haben die Charta der Lohngleichheit angenommen - Kanton mit den meisten Unterzeichnergemeinden

14/06/2021 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die 2016 von Bundesrat Alain Berset zusammen mit den Kantonen und Gemeinden lanciert wurde, verzeichnet im Wallis einen grossen Erfolg. Zusätzlich zum Kanton haben bislang 28 Gemeinden die Charta angenommen und setzen damit ein klares Zeichen, um die Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane umzusetzen. Das Wallis ist damit der Kanton mit den meisten unterzeichnenden Gemeinden.

Der Staatsrat hat die Charta der Lohngleichheit am 21. Juni 2017 unterzeichnet. 28 Gemeinden folgten seinem Beispiel und machten das Wallis zum Kanton mit den meisten Unterzeichnergemeinden. Im Oberwallis haben bislang Albinen, Binn, Eggerberg, Ergisch, Ernen, Ferden, Fiesch, Grengiols, Leuk, Mörel-Filet, Niedergesteln, Oberems, Ried-Brig und Unterbäch, also 14 Gemeinden, die Charta unterzeichnet. Im Mittel- und Unterwallis sind es bislang 14 Gemeinden: Chalais, Collombey-Muraz, Conthey, Fully, Martinach, Martigny-Combe, Monthey, Riddes, Saint-Gingolph, Saint-Maurice, Savièse, Siders, Sitten und Vétroz.

Schweizweit wurde die Charta der Lohngleichheit bislang von 116 Gemeinden, 16 Kantonen und vom Bund angenommen.

Die Charta
Die Charta der Lohngleichheit bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Sie manifestiert den Willen der Unterzeichnenden, als Arbeitgebende und bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen ein besonderes Augenmerk auf die Lohngleichheit zu legen. Gestützt auf diese Charta setzen sich die Unterzeichnenden für folgende Anliegen ein:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit innerhalb ihrer Organisation nach anerkannten Standards.
  3. Einhaltung der Lohngleichheit bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen, indem Kontrollmechanismen eingeführt werden.
  4. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Die Charta baut auf freiwilliger Basis auf. Sie ist weder in Bezug auf die Unterzeichnung noch die Umsetzung rechtlich verbindlich. Es steht den Unterzeichnenden frei, welche Massnahmen sie umsetzen wollen. Diesbezüglich sind weder Kontrollen noch Sanktionen vorgesehen. Mit der Charta setzen die Unterzeichnenden aber ein klares Zeichen, dass sie sich für die Umsetzung der Lohngleichheit einsetzen. Dies soll nämlich gefördert werden, indem der öffentliche Sektor mit gutem Beispiel vorangeht. Das Ziel besteht darin, sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei Privatunternehmen ein allgemeines Bewusstsein in Bezug auf dieses Grundrecht, das die Lohngleichheit ist, zu wecken.

Staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag
Seit dem 4. Nationalen Treffen zur Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor vom 28. November 2019 haben auch staatsnahe Betriebe auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sowie weitere Unternehmen mit öffentlichem Auftrag die Möglichkeit, der Charta beizutreten.

Lohnunterschiede
Dem Bundesamt für Statistik zufolge betrug der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Bereich (Bund, Kantone und Gemeinden) im Jahr 2018 durchschnittlich 18,1 % (16,7 % im Jahr 2016 und 16,6 % im Jahr 2014). Im Privatsektor betrug der Unterschied durchschnittlich 19,6 % (9,6 % im Jahr 2016 und 19,5 % im Jahr 2014), wobei er zwischen den einzelnen Wirtschaftsbranchen stark schwankt.