Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Der Staatsrat legt die Richtlinien für Grossveranstaltungen, Fachmessen und Pilotveranstaltungen fest

09/06/2021 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Walliser Staatsrat hat einen Beschluss verabschiedet, der das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen für Grossveranstaltungen, Fachmessen und Pilotveranstaltungen regelt. Er hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) als zuständige Behörde in dieser Angelegenheit bestimmt. Die Kriterien für die Gewährung von Schutzschirmen vom 1. Juli 2021 bis zum 30. April 2022 im Falle einer Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen auf Anordnung der Behörden aufgrund der Bekämpfung der COVID-19-Epidemie werden zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Die Änderungen der Bundesverordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 sind am 27. Mai 2021 in Kraft getreten.
Zusätzlich zu den Pilotveranstaltungen, die vom 1. bis 30. Juni 2021 vorgesehen sind, ermöglichen diese Änderungen die Organisation von Veranstaltungen wie folgt:

  • ab dem 1. Juli 2021: Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Personen pro Tag in Innenräumen und 5000 Personen im Freien, wenn dem Publikum ausschliesslich Sitzplätze zur Verfügung stehen und die Grenze von zwei Dritteln der üblichen Kapazität nicht überschritten wird. Bei Stehplätzen, z.B. bei einem Open Air wird die Anzahl der Personen auf 3000 begrenzt, mit einer Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Kapazität und der Pflicht, eine Maske zu tragen;
  • ab dem 20. August 2021: Grossveranstaltungen mit bis zu 10'000 Personen pro Tag. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkung, bei Veranstaltungen im Freien, bei denen die Teilnehmer sitzen müssen, gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl, allerdings müssen Masken getragen werden;
  • ab dem 1. Juli 2021: grosse Fachmessen mit mehr als 1000 Besuchern.

Um sicherzustellen, dass das Bundesrecht im Kanton umgesetzt wird, hat der Staatsrat einen Beschluss verabschiedet, der das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen für Grossveranstaltungen, Fachmessen und Pilotveranstaltungen regelt. Zunächst hat die Regierung die kantonale Behörde bestimmt, die für die Bewilligung der Organisation von Grossveranstaltungen, Fachmessen und Pilotveranstaltungen zuständig ist. Dies ist das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS). Anschliessend wurde das Bewilligungsverfahren für diese Grossveranstaltungen festgelegt. Zunächst muss der Organisator die Stellungnahme zu seinem Schutzkonzept bei der kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) per E-Mail beantragen (info.covid@ocvs.ch). Der Organisator ist sodann verpflichtet, ein Bewilligungsgesuch mit einem Standardformular bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese leitet das Gesuch zusammen mit ihrer Vormeinung an das DSIS weiter, welches darüber einen formellen Entscheid fällt.

Bei weniger als 1000 Personen bleibt die Gemeindebehörde zuständig.

Formulare für Bewilligungsanfragen, sind unter https://www.vs.ch/web/coronavirus verfügbar.
Die Kriterien für die Gewährung von Schutzschirmen vom 1. Juli 2021 bis zum 30. April 2022 im Falle einer Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen auf Anordnung der Behörden aufgrund der Bekämpfung der COVID-19-Epidemie werden zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt.