Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Umsetzung Covid-Zertifikat

07/06/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Die Umsetzung von COVID-Zertifikaten beginnt heute mit einer Pilotphase. Die IT-Tools für die automatisierte Bearbeitung der Anträge werden in der Woche vom 21. Juni zur Verfügung stehen. Im Wallis wird daran gearbeitet, das Zertifikat für Personen verfügbar zu machen, die geimpft, negativ getestet oder sich von einer COVID-19-Infektion erholt haben. Bis zum 28. Juni 2021 wird es möglich sein, COVID-Zertifikate schrittweise an die gesamte Bevölkerung auszugeben. In Europa wird die Anerkennung von Schweizer COVID-Zertifikaten ab Anfang Juli möglich sein.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Verabschiedung der COVID-Zertifikatsverordnung bekannt gegeben, die heute in Kraft tritt. Das System wird schrittweise in einer Pilotphase eingeführt. Die für die Automatisierung der Erstellung von COVID-Zertifikaten erforderlichen technischen Schnittstellen werden ab dem 21. Juni 2021 vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Zertifikate werden in Papierform oder als Download auf einer mobilen Anwendung erhältlich sein. Sie können an Personen ausgegeben werden, die geimpft, negativ getestet oder von COVID-19 geheilt wurden.

Personen, die bereits geimpft sind, können ihr COVID-Zertifikat entweder über ein vom Kanton Wallis eingerichtetes Online-Formular oder über einen Download-Link erhalten, der ihnen im Prinzip per SMS oder per Post von den Bundesbehörden zugesandt wird. Neu geimpfte Personen können ihr Zertifikat ab dem 21. Juni direkt in den Impfzentren und ab dem 28. Juni in den teilnehmenden Apotheken oder bei den impfenden Ärzten erhalten.

Ebenfalls ab dem 28. Juni sind in den entsprechenden Labors, Testzentren und Apotheken Zertifikate für Personen erhältlich, die mittels PCR oder Antigen-Schnelltest negativ getestet wurden. Nach einem Selbsttest wird kein COVID-Zertifikat ausgestellt.

Schliesslich können Personen, die sich von einer COVID-19-Infektion erholt haben, ihr Zertifikat mittels eines Online-Formulars beim Bund bestellen. Der Link zum Formular wird in Kürze kommuniziert und steht ab dem 14. Juni zur Verfügung.

Weitere Informationen werden vom Kanton so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. Eine spezifische kantonale Hotline für die Zertifikate (+41 58 433 01 01) wird bis Ende dieser Woche aktiviert werden. Darüber hinaus wird in der Woche vom 14. Juni eine Webseite (www.zertifikat-ws.ch) mit allen Informationen zur Verfügung stehen. Das Schweizer COVID-Zertifikat wird ab Anfang Juli mit dem der EU kompatibel sein.