Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Pilotversuche für Veranstaltungen

26/05/2021 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Bundesrat hat die Regeln für Pilotversuche und Großveranstaltungen festgelegt. Zwischen dem 1. und 30. Juni 2021 hat jeder Kanton die Möglichkeit, bis zu fünf Veranstaltungen mit 300 bis 600 Teilnehmern innen sowie bis zu 1'000 Personen draussen zu genehmigen. Der Kanton Wallis wird anhand verschiedener Kriterien bestimmen, welche Veranstaltung als Pilotversuch stattfinden kann. Das zuständige Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), hat bereits mehrere Anfragen erhalten. Diese werden so schnell wie möglich unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien bearbeitet. Im Hinblick auf Großveranstaltungen werden zurzeit die Bewilligungsverfahren- sowie die Behandlung von Anträgen für einen finanziellen Schutz entwickelt. Detaillierte Informationen zu diesem Thema werden in Kürze kommuniziert.

Zwischen dem 1. und dem 30. Juni 2021 kann jeder Kanton bis zu fünf Veranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Teilnehmern in Innenräumen sowie mit bis zu 1'000 Personen draussen als Pilotversuche genehmigen. Ziel ist es, die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit der neuen Schutzpläne für Großereignisse zu testen. Die Pilotversuche umfassen auch die Durchführung von Test- und Impfausweiskontrollen an den Veranstaltungseingängen sowie die Regelung der Personenströme an den Ein- und Ausgängen sowie in den Verpflegungsbereichen und den Sanitäranlagen.

Um zu bestimmen, welche Veranstaltungen an diesen Pilotversuchen im Wallis teilnehmen können, hat der Kanton mehrere Kriterien festgelegt. Die fünf Pilotversuche müssen vorrangig:

  • repräsentativ für den kulturellen und sportlichen Bereich sein;
  • sicherstellen, dass beide Sprachregionen vertreten sind;
  • das Testen von Innen- und Außenveranstaltungen ermöglichen;
  • den Vorausblick auf ein ähnliches Ereignis von größerem Ausmaß ermöglichen.

Die Organisatoren sind zudem verpflichtet, die Veranstaltung innerhalb von 10 Tagen nach deren Beendigung auszuwerten und einen Bericht an den Kanton und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu übermitteln. Die Auswertung kann mit Hilfe eines externen Dienstleisters oder durch den Veranstalter selbst durchgeführt werden.

Das zuständige Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport hat bereits mehrere Anfragen für Veranstaltungen für diese Pilotphase erhalten. Die Genehmigungen der zuständigen kantonalen Behörde werden so schnell wie möglich auf der Grundlage der festgelegten Kriterien erteilt. Diese Genehmigung entbindet die Veranstalter nicht von der Einholung der üblichen Genehmigungen der Gemeinden, insbesondere für die Nutzung des öffentlichen Raums.

Die zugelassenen Pilotversuche müssen zudem die relevanten Bundesvorschriften einhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • die Umsetzung eines Schutzplans (der zuvor bei der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) eingereicht wurde),
  • ein Zugang, der Personen (ab 16 Jahren) mit einer Test-, Genesungs- oder Impfbescheinigung vorbehalten ist;
  • die Beschränkung des Verzehrs Sitzplatzbereich von Restaurationsbetrieben und am eigenen Sitzplatz,
  • die Maskenpflicht (mit Ausnahme der Sitzplätze draussen).

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 1. Juli Großveranstaltungen wieder staatfinden können. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 3'000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität mit maximal 5000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maskenpflicht. Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden. Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden.

Diese Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. April 2022 stattfinden, können einen finanziellen Schutzschirm beantragen. Im Falle einer Verschiebung oder Absage aufgrund der epidemiologischen Lage übernehmen Bund und Kantone einen Teil des Ausfalls. Die Verfahren zur Beantragung und Bewilligung der finanziellen Absicherung werden derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Informationen werden in naher Zukunft zur Verfügung gestellt.