Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Neue Lockerungsphase

26/05/2021 | Staatsrat

In Anbetracht der epidemiologischen Situation und des Fortschritts der Impfkampagne hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 31. Mai 2021 weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorzunehmen. Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.

Der Bundesrat erhöht die Limiten ebenfalls für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Dies wurde im Rahmen der Vernehmlassung auch vom Kanton Wallis gefordert.

Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.

Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Schlussendlich wird die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.

Der Staatsrat hat diese Lockerungen zur Kenntnis genommen. Diese geben sowohl der Bevölkerung als auch mehreren von der Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen neue Perspektiven. In diesem Sinne hofft die Regierung, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für einen gewissen Zeitraum beibehält, um die Öffnungsphase zu begleiten.

Gezielte und repetitive Testung: Ende der Pilotphase

Die Verpflichtung zu gezielten und wiederholten Tests geht vorerst mit der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht einher. In Übereinstimmung mit der Bundesstrategie für Massentests hat der Staat Wallis im März verschiedene Pilotprojekte gestartet. In den Gemeinden Zermatt und Täsch wurden Massentests durchgeführt. Im Rahmen von gezielten und wiederholten Tests wurden auch Schüler verschiedener Primarschulen in Zermatt, Täsch, Randa, Naters und Collombey sowie Mitarbeiter der Zermatter Bergbahnen, der Kantonspolizei und der Strafvollzugseinrichtungen untersucht. Darüber hinaus wurden Tests für das Personal der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Kantons organisiert. Nach Abschluss dieser Pilotphase wird der Kanton diese Wiederholungstests fortsetzen, insbesondere in den Primarschulen des Kantons, falls die epidemiologische Entwicklung dies erfordert. Der Kanton ermutigt ebenfalls Unternehmen, sich anzumelden, um diese Art von Tests bei ihrem Personal durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde ein Verfahren für Unternehmen eingerichtet, die ihr Personal freiwillig und präventiv testen wollen (https://www.vs.ch/testcovid).

Der Bundesrat hat auch einen Zeitplan für Großveranstaltungen festgelegt. Der Staat Wallis arbeitet zurzeit am Genehmigungsverfahren für diese Veranstaltungen und für Anträge auf finanziellen Unterstützung im Falle einer Verschiebung oder Absage aufgrund der epidemiologischen Situation.