Medienmitteilung

Luftbelastung durch Ozon: Empfehlungen an die Bevölkerung

03/07/2015 | Dienststelle für Umwelt

(IVS).- Infolge der Wetterlage hat die Ozonkonzentration in der Westschweiz den Grenzwert der Luftreinhalteverordnung (LRV) von 120 μg/m3 überschritten. In mehreren Kantonen wurde auch die Informationsschwelle von 180 μg/m3 überschritten, die beim Eineinhalbfachen des Immissionsgrenzwerts angesetzt ist. Daher geben die Westschweizer Kantone Empfehlungen zuhanden der Bevölkerung ab. Das Wallis lanciert für die Einwohner des Kantons eine Werbeaktion zur Förderung des öffentlichen Verkehrs: 20 Franken Ermässigung auf den Kauf eines SBB-Schnupperhalbtax.

Die Ozonkonzentrationen (O3) in der Luft überschreiten die Informationsschwelle, die von der Westschweizer Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren festgesetzt wurde. Die Ozonkonzentrationen haben in gewissen Gebieten der Westschweiz eine Höhe erreicht, die für Teile der Bevölkerung gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen kann.

Im Wallis bewegen sich die am 2. Juli 2015 gemessenen Stunden-Mittelwerte zwischen 120 und 185 µg/m3 und überschreiten somit die Informationsschwelle von 180 µg/m3.

Gemäss der Wetterprognose für die nächsten drei Tage wird die Informationsschwelle bei einem Teil der kantonalen Messstationen erreicht oder sogar überschritten werden.

Empfehlungen der Westschweizer Kantone

Die Westschweizer Kantone bitten die Bevölkerung, die beiliegenden Empfehlungen zu befolgen. Diese Ratschläge appellieren an das verantwortungsvolle Handeln des Einzelnen, damit die belastenden Emissionen vermindert werden können. Der Aufenthalt im Freien - z.B. Spaziergang, Baden oder Picknick – ist nicht notwendigerweise problematisch. Allerdings können bei anfälligen Personen Schleimhautreizungen in Augen, Nase und Hals auftreten. Bei körperlicher Anstrengung können solche Personen auch unter einer eingeschränkten Lungenfunktion leiden.

Ein Bon für bessere Luft und mehr Geld im Portemonnaie

Die Benützung des öffentlichen Verkehrs kommt der Qualität der Luft im Kanton zugute. Der Kanton Wallis führt zusammen mit der SBB eine Aktion zur Förderung des öffentlichen Verkehrs durch. Die Einwohner des Kantons Wallis erhalten gegen Vorweisen eines Bons an den Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs im Kanton einen Schnupperhalbtax, gültig 2 Monate, mit 20 Franken Ermässigung.

Dieser Bon wird im Walliser Bote und Nouvelliste vom 4. Juli erscheinen. Er kann auch von der Internetseite des Staates Wallis www.vs.ch ("News & Aktuelles") heruntergeladen werden. Dieser Bon ist ab seinem Erscheinen fünf Tage lang gültig.

Der Erfolg dieser Aktion wird danach analysiert.  Es ist vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ergebnisse im jährlichen Bericht zur Luftreinhaltung zu informieren.

Die Walliser Bevölkerung kann sich so zu einem Vorzugspreis davon überzeugen, dass sich Individualverkehr und öffentlicher Verkehr in unserem Kanton sinnvoll ergänzen.

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