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Lohnerhöhung im Bereich Tagesbetreuung

19/05/2021 | Kantonale Dienststelle für die Jugend 

Der Staat Wallis erhöht seine finanzielle Beteiligung an der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Jahr 2021 wird im Zuge der Gehaltserhöhung des Erziehungspersonals ein Bruttobetrag von 6‘000 Franken pro Mitarbeiter/in mit Beschäftigungsgrad 100% bereitgestellt. Auch der kantonale Beitrag für Tageseltern wird erhöht. Diese Massnahmen, für die 6,4 Millionen Franken gesprochen wurden, sind Teil des Sozialpakets der vom Grossen Rat im März 2020 angenommenen Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF).

Im Rahmen der Kompensationsmassnahmen für die STAF hat der Staatsrat beschlossen, die finanzielle Beteiligung des Kantons an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu erhöhen. Diesbezüglich ist im Budget 2021 ein Betrag von 6,4 Millionen Franken vorgesehen.

Der Kanton zahlt den Arbeitgebern einen einmaligen Bruttobetrag, der der kantonalen Lohnerhöhung entspricht, die für das gesamte Erziehungspersonal vorgesehen ist. Für das Jahr 2021 hat der Staatsrat einen Pauschalbetrag von 6‘000 Franken brutto pro Mitarbeiter/in mit Beschäftigungsgrad 100 % beschlossen. Die kantonale Lohnerhöhung wird dann von den Arbeitgebern an jede/n Arbeitnehmer/in entsprechend dem Beschäftigungsgrad des Vorjahres ausgezahlt.

Auch der kantonale Beitrag für Tageseltern wird erhöht. In diesem Bereich war der bisher anerkannte Betrag für den kantonalen Beitrag auf 5.50 Franken pro Stunde festgelegt. Er wurde nun auf 8 Franken pro Stunde erhöht. Die Anpassung ermöglicht es, den Stundensatz für Tageseltern zu erhöhen, ohne dass dies nennenswerte finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden hat.

Der Kanton schlägt vor, dass die Auszahlung der Lohnerhöhung ab 2022 über die Verabschiedung einer neuen Subventionstabelle erfolgt, in der die Erhöhung berücksichtigt wird. Mit diesen Überlegungen wird sich eine Arbeitsgruppe befassen, in der auch der Verband Walliser Gemeinden vertreten ist.

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