Medienmitteilung

Bedarfsplanung 2021-2024 für Personen mit Beeinträchtigungen oder in einer schwierigen sozialen Situation

03/05/2021 | Dienststelle für Sozialwesen

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur hat seine Bedarfsplanung für die Bereiche der Beeinträchtigung, der Suchtabhängigkeiten und der sozialen Probleme für den Zeitraum 2021 bis 2024 erstellt. Diese Planung definiert die zentralen Themen für den betreffenden Zeitraum unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bedarfs für die verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen. Insbesondere sieht er einen leicht steigenden Bedarf an Plätzen im Bereich der psychischen Beeinträchtigung und eine Förderung der Angebotsvielfalt im Bereich Wohnen vor.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat einen Bericht über die Bedarfsermittlung und die Planung des Angebots an Dienstleistungen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen, mit Abhängigkeiten oder sozialen Problemen für den Zeitraum 2021 bis 2024 erstellt.

Die im Wallis angebotenen institutionellen Dienstleistungen sind an die Art der Behinderung und den Unterstützungsbedarf der untergebrachten Personen angepasst. Die Auswertung zeigt jedoch, dass die Diversifizierung von Wohnformen und die ambulanten Dienste weiter gefördert werden müssen, um den Bedarf der nächsten vier Jahre zu decken. Es ist ebenso wichtig die Durchlässigkeit zwischen den verschieden Angeboten zu vereinfachen und die Inklusion zu fördern. Diesbezüglich ist der Ausbau von bestehenden Angeboten wie das betreute Wohnen oder die sozialpädagogische Betreuung zu Hause vorgesehen. Des Weiteren sollen neue Leistungen angeboten werden, wie das Wohntraining, in welchem im Rahmen einer Wohngruppe gezielt das selbstständige Wohnen erlernt wird. Im Bereich der Arbeit soll die berufliche Eingliederung in ein Unternehmen weiter gestärkt werden.

Im Hinblick auf die Bereitstellung von Heim- und Beschäftigungsplätzen geht der Bericht von einem leicht steigenden Bedarf aus. Dieser Kapazitätsausbau konzentriert sich im Wesentlichen auf die Bereiche der psychischen und in einem kleineren Umfang auf denjenigen der körperlichen Beeinträchtigung. Der Schwerpunkt für die Planungsperiode 2021-2024 liegt daher vorwiegend auf einer gezielten und bedürfnisgerechten Anpassung der bestehenden Angebote. Je nach Szenario müssen bis 2024 zwischen 42 und 86 Wohnheimplätze (von derzeit insgesamt 1020) und zwischen 79 und 134 Tagesbetreuungsplätze (von derzeit insgesamt 2106) geschaffen werden, um den prognostizierten Bedarf in den verschiedenen Bereichen zu decken. Der zusätzliche Finanzbedarf für Wohn- und Betreuungsplätze liegt zwischen 5,7 und 10,1 Mio. Franken.

Der Bericht  zeigt ebenfalls auf, dass Wohneinheiten mit integrierter Tagesbetreuung immer wichtiger werden. Die Lebenserwartung von Menschen mit einer Beeinträchtigung steigt. Es wird eine Abnahme der Autonomie, sowie ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf festgestellt. Es ist somit notwendig, altersgerechte Wohneinheiten mit integrierten Tagesstrukturen vermehrt anzubieten.

Schliesslich muss die Diversifizierung der Wohnformen weiter gefördert werden, um die schrittweise Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, die am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird der Grosse Rat in seiner Sitzung im Mai 2021 den Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) behandeln.