Medienmitteilung

Heimfall der Wasserkraftanlage Ernen-Mörel im Jahre 2023 - Vereinbarung über die geschuldete Heimfallentschädigung unterzeichnet

30/04/2021 | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Der Kanton und die Konzessionsgemeinden Ernen, Binn und Grengiols haben beschlossen, das ihnen laut Gesetz und Wasserrechtskonzessionen zustehende Heimfallrecht für die Kraftwerkanlage Ernen-Mörel im September 2023 auszuüben. Dazu haben der Kanton und die Konzessionsgemeinden mit der Rhonewerke AG (Rhowag) eine Vereinbarung über die im Zeitpunkt des Heimfalls geschuldete «billige Entschädigung» unterzeichnet. Im Jahr 1941 erteilten der Kanton Wallis und die Gemeinden der Rhowag Wasserrechtskonzessionen zur Nutzung der Wasserkraft der Rhone und der Binna für einen Zeitraum von 80 Jahren.

Der Rhowag wurden im Mai 1941 Wasserrechtskonzessionen erteilt, nämlich vom Kanton Wallis für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte der Rhone und von den damaligen Einwohnergemeinden Ausserbinn, Binn, Ernen und Grengiols für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte der Binna. Aufgrund dieser Konzessionen wurde die Wasserkraftanlage Ernen-Mörel mit den zwei Zentralen in Ernen und Mörel sowie mehreren Wasserfassungen insbesondere in Gluringen, Fiesch und Zen Binnen errichtet und ab 1943 betrieben. Mit einer durchschnittlichen Jahresproduktion von mehr als 400 GWh stellt diese Kraftwerkskaskade einen wesentlichen Beitrag der Wasserkraftnutzung an der Oberen Rhone dar.

Am 9. September 2023 laufen die auf 80 Jahre verliehenen Konzessionen aus. Der Kanton und die Konzessionsgemeinden haben beschlossen, das ihnen laut Gesetz und Konzessionen zustehende Heimfallrecht auszuüben. Die Wasserkraftanlage wird damit nach Ablauf der Konzessionen am 10. September 2023 gegen eine «billige Entschädigung» von der Rhowag an die Gemeinwesen fallen.

In den Jahren 2017 bis 2019 hat die zuständige Dienststelle für Energie und Wasserkraft (DEWK) mit der fachlichen Unterstützung von FMV zusammen mit den Konzessionsgemeinden Binn, Ernen und Grengiols sowie deren Experten in der «Heimfallkommission» die Grundlagen für die Regelung des Heimfalls erarbeitet. Die verschiedenen technischen, energiewirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Aspekte wurden in mehreren Arbeitsgruppen diskutiert, beraten und dokumentiert. Die Diskussionen verfolgten von Beginn an die Zielvorgabe, den Heimfall gemäss der kantonalen Strategie «Wasserkraft» auszuüben.

Damit die Gemeinwesen definitiv über die Ausübung des Heimfalls entscheiden konnten, mussten die erforderlichen Grundlagen aufgearbeitet werden. Zum einen bedurfte es einer Analyse über den technischen Zustand der Anlagen, welche die Betriebsfähigkeit über das Konzessionsende hinaus garantieren. Im Weiteren waren die Grundlagen für die Bestimmung der Heimfallentschädigung («Billige Entschädigung») transparent und nachvollziehbar zu erstellen. Die Parteien einigten sich letztlich auf eine Heimfallentschädigung von 21,5 Millionen Franken zuzüglich der nicht-betriebsnotwendigen Vermögenswerte und der bis Konzessionsende noch zu tätigenden Investitionen in die entschädigungspflichtigen Anlageteile.

Weiter wurde eine Analyse des langfristigen energiewirtschaftlichen Potenzials der Anlagen durchgeführt. Aus diesen Analysen resultierte die Handlungsempfehlung der Experten an die zuständigen Gremien, das Heimfallrecht durch die Gemeinwesen unter den vorgeschlagenen Bedingungen auszuüben. Der Staatsrat und die Urversammlungen der Konzessionsgemeinden haben schliesslich der Ausübung des Heimfallrechts zugestimmt.

In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Parteien in Ernen eine Vereinbarung, welche die vom Kanton Wallis und von den Gemeinden Binn, Ernen und Grengiols an die Rhowag geschuldete Heimfallentschädigung festlegt.

Damit ist ein wesentlicher Meilenstein erfolgt, worauf nun die Vorbereitungen für die zukünftige Regelung der neuen Kraftwerksgesellschaft «KW Ernen-Mörel AG» in der Form eines Partnerwerkes getroffen werden. Es ist vorgesehen, dass sich die FMV mit rund 87 Prozent (Übernahme des Kantonsanteils an der Rhone und des 30-Prozent-Anteils an der Binna) sowie die Gemeinden mit rund 13 Prozent an dieser neuen Gesellschaft beteiligen. In einem weiteren Schritt wird unter der Federführung der FMV das Konzessionsgesuch erstellt und bei den zuständigen Behörden eingereicht.

Der Heimfall der Kraftwerksanlagen Ernen-Mörel ist der erste Heimfall, der nach der kantonalen Strategie «Wasserkraft» durchgeführt wird. Das Vorgehen entspricht dem am 20. April 2021 vorgestellten Vademecum «Heimfall der Konzessionen». Im Fall des KW Ernen-Mörel verbleibt die Wertschöpfungskette zu 100 Prozent in den Händen der Walliser Gemeinwesen. Die Planung und Umsetzung dieses Prozesses kann als konkretes Beispiel für die zukünftigen Heimfalldiskussionen beigezogen werden.