Medienmitteilung

Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes - Vom Staatsrat aktualisierte Aufforderung

29/04/2021 | Staatsrat

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Gemeinde Bagnes gegen die ihr vom Staatsrat im Mai 2020 zugestellte Aufforderung nicht eingetreten. Nach der Zustellung dieses Urteils vom 30. März 2021 am 18. April 2021 hat die Regierung auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesgerichts und nach Anhörung der Gemeinde Val de Bagnes der Gemeinde eine neue Frist gesetzt. Sie muss bis zum 31. August 2021 den Standardisierungsprozess abschliessen, der im Zusammenhang mit den rechtswidrigen Baudossiers durchgeführt wird. Darüber hinaus muss sie dem Staatsrat bis zum 30. September 2021 ihren Abschlussbericht über den Regularisierungsprozess vorlegen. Die Gemeinde Val de Bagnes hat sich gegenüber dem Staatsrat verpflichtet, dies innerhalb dieser neuen Fristen zu tun.

Im Frühling 2016 eröffnete der Staatsrat ein Aufsichtsverfahren im Zusammenhang mit den rechtswidrigen Bauten in der Gemeinde Bagnes. Am 27. April 2016 richtete er eine erste Aufforderung an die Gemeinde und verlangte von dieser, eine gesetzeskonforme Situation wiederherzustellen, nachdem ein Expertengutachten erhebliche rechtliche Mängel (Nichtkonformitäten) bei den im Ferienort Verbier gebauten Chalets festgestellt hatte.

Anschliessend hat der Kanton über die mit der Weiterverfolgung dieses Dossiers beauftragte Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppe die von der Gemeinde Bagnes übermittelten Informationen regelmässig geprüft, stichprobenweise Akteneinsicht genommen und Überprüfungen vor Ort durchgeführt. Im Juni 2018 stellte der Staatsrat fest, dass die erzielten Fortschritte immer noch unzureichend waren, und forderte die Gemeinde auf, 18 Korrekturmassnahmen umzusetzen und Halbjahresberichte über deren Umsetzung vorzulegen. Für jeden Halbjahresbericht hat der Staatsrat der Gemeinde eine Analyse der als erledigt wie auch als verbesserungswürdig erachteten Punkte sowie der klärungsbedürftigen Fragen vorgelegt.

Im Mai 2020 hat der Staatsrat der Gemeinde Bagnes eine Aufforderung zugestellt, in der er ihr verschiedene, jeweils den unterschiedlichen Aufgaben entsprechenden Fristen gesetzt hat, damit sie ihre Regularisierungsarbeiten abschliesst. Diese legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Kantonsgericht und anschliessend beim Bundesgericht ein.

Gestützt auf den Entscheid des Bundesgerichts, das auf die Beschwerde der Gemeinde Bagnes gegen die Aufforderung des Staatsrats nicht eingetreten ist, hat die Regierung der Gemeinde Bagnes, nach deren erfolgter Anhörung, neue Fristen gesetzt.

Bis zum 31. August 2021 muss die Gemeinde die systematische und individuelle Prüfung der Dossiers im Zusammenhang mit der Problematik um rechtswidrige Bauten vornehmen. Jeder geprüfte Fall muss dann in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und der Rechtsprechung zu einem Entscheid führen, der rechtsgenüglich zu begründen ist, auch unter dem Gesichtspunkt des Widerrufs und vorbehaltlich der Einhaltung von Verfahrensvorschriften.
Bis zum 30. September 2021 erwartet der Staatsrat von der Gemeinde den Schlussbericht über den Regularisierungsprozess.

Der Staatsrat behält sich das Recht vor, über die Arbeitsgruppe und/oder die Unterarbeitsgruppe eine stichprobenartige Überprüfung vorzunehmen sowie alle zweckdienlichen Massnahmen im Zusammenhang mit möglichen rechtswidrigen Entscheiden, die nach seiner Aufforderung vom 27. April 2016 getroffen wurden, zu ergreifen.
Die neue Gemeinde Val de Bagnes hat sich verpflichtet, diese neuen Fristen zu respektieren. Der Kanton hat dies zur Kenntnis genommen.