Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Finanzielle Unterstützung durch den Kanton für die Impfung von gefährdeten Personen in Arztpraxen

27/04/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Gemäss dem kantonalen Impfkonzept gegen COVID-19 wurde der Grossteil der Impfungen bisher in Arztpraxen durchgeführt. Diese Strategie hat es ermöglicht, den am meisten gefährdeten Personen Priorität einzuräumen, da die behandelnden Ärzte den Gesundheitszustand ihrer Patienten am besten einschätzen können. Diese erste Phase der Impfung hat den betroffenen Arztpraxen ein grosses Engagement abverlangt. Der in der nationalen Tarifvereinbarung festgelegte Tarif reicht nicht aus, um die mit dieser ersten Impfphase verbundenen Kosten vollständig zu kompensieren. Der Staatsrat hat daher beschlossen, zusätzliche Mittel für die Impfung in den Arztpraxen bereitzustellen.

Der Tarifvereinbarung KVG für Impfungen im Falle der COVID-19 Pandemie sieht eine Pauschalgebühr von 24.50 Franken für Injektionen in Arztpraxen und 14.50 Franken für Impfzentren und Spitäler vor. Diese Vereinbarung wurde auf nationaler Ebene in einem Kontext definiert, der sich hauptsächlich auf Impfzentren konzentrierte. Die besondere Situation unseres Kantons, in dem die Arztpraxen in der ersten Impfphase, welche sich an die besonders gefährdeten Personen richtete, eine wichtige Rolle spielten, wurde nicht berücksichtigt.

In dieser Impfphase können zusätzliche Kosten anfallen. Bei der Impfung ist die medizinische Betreuung der besonders gefährdeten Personen umfangreicher als bei der Gesamtbevölkerung. Dies bringt eine zusätzliche Arbeitsbelastung der Ärzte und Ärztinnen mit sich. Die Arztpraxen mussten sich zudem auf viele Veränderungen einstellen, insbesondere bei den Impfempfehlungen. Sie sahen sich auch mit Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Impfstoffen gegenüber, was die Terminvereinbarung erschwerte. Die von Bund geforderte Datenerfassung verursacht zudem gewisse Verwaltungskosten.

Um das Engagement der niedergelassenen Ärzte zu würdigen, hat der Staatsrat beschlossen, den Arztpraxen einen Zuschlag von 10 Franken pro Injektion für die Impfung von Personen ab 75 Jahren und 5 Franken pro Injektion für die Impfung von Personen ab 65 Jahren zu gewähren. Dies ist eine pauschale Entschädigung, die jedem Arzt gewährt wird. Auch wenn die Mehrheit der Schweizer Kantone keine finanziellen Zuschläge gewährt, wollte der Staatsrat die Arbeit der Walliser Ärzte unterstützen.

Ab dem Monat Mai kann der Impfrhythmus aufgrund der geplanten Lieferungen von mehr Impfstoffen erhöht werden. Zusätzlich zu den Arztpraxen, wird die Kapazität der Impfzentren schrittweise erhöht. Es werden neue Zentren geschaffen. Auch beteiligen sich beinahe 80 Apotheken an der Impfung.