Medienmitteilung

Wallis übernimmt Co-Präsidium der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt

27/04/2021 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) setzt sich kantonsübergreifend für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt ein. Insbesondere koordiniert sie die Umsetzung der Istanbul-Konvention, welche in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist. Die SKHG vereinigt die kantonalen Interventions- und Koordinationsstellen gegen häusliche Gewalt. Im Wallis ist dies das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie, welches nun zusammen mit St. Gallen das Co-Präsidium der SKHG übernimmt.

Seit dem 20. April 2021 übernahmen Miriam Reber von der St. Galler Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Isabelle Darbellay Métrailler vom Walliser Kantonalen Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) das Co-Präsidium der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG). Die SKHG verfolgt insbesondere die Förderung der interkantonalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt, die Erhöhung der Sichtbarkeit der Problematik der häuslichen Gewalt, die koordinierte Vertretung der kantonalen Interventions- und Fachstellen gegen häusliche Gewalt auf Bundesebene, die interkantonal koordinierte Teilnahme an nationalen Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren sowie die Sensibilisierung für das Thema häusliche Gewalt auf nationaler und internationaler Ebene.

Istanbul-Konvention
Die SKHG wurde von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) mit der Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Kantonen beauftragt.

Die Istanbul-Konvention ist ein umfassendes, rechtsverbindliches Instrument in Europa zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz von Opfern und zur Verfolgung von Gewaltausübenden. Sie wurde am 14. Dezember 2017 ratifiziert und trat am 1. April 2018 in der Schweiz in Kraft. Dies bedeutet: Die Schweiz ist durch internationales Recht verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt zu ergreifen.

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) hat in diesem Sinne eine Bestandsaufnahme aller kantonalen Massnahmen und Aktionspläne gemacht. Zudem erstellt die SKHG regelmässig Monitoringberichte zuhanden ihres Aufsichtsorgans KKJPD.

Situation im Wallis
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur unterbreitete dem Staatsrat 2019 den Walliser Aktionsplan gegen häusliche Gewalt. Mit seinen neun Handlungsachsen und 26 Hauptzielen, die in Zusammenarbeit mit diversen Partnern definiert wurden, dient er dem KAGF als Planungsinstrument.

Im Jahr 2020 verzeichnete die Walliser Kantonspolizei eine Zunahme der Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt: Es wurden 1002 Straftaten gezählt, 81 mehr als im Jahr 2019. Darunter fanden sich eine Tötung und drei versuchte Tötungen. Im Jahr 2020 musste die Polizei 417 Mal wegen häuslicher Gewalt ausrücken. 2019 rückte sie 366 Mal aus.

Für Opfer und Täter häuslicher Gewalt stehen diverse Angebote im Wallis zur Verfügung. Opfer häuslicher Gewalt erhalten Unterstützung bei den Opferhilfe-Beratungsstellen (027 946 85 32). Im Oberwallis finden Täter durch die entsprechende Begleitung Hilfe (079 308 84 05). Bei unmittelbarer Gefahr kann die Polizei kontaktiert werden (117). Wenn ärztliche Hilfe erforderlich ist, steht der Notruf zur Verfügung (144).