Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Verwaltung des Vorrats an Hygienematerial und Verteilung von Masken

26/04/2021 | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär | Dienststelle für Hochschulwesen

Um eine optimale Verwaltung seines Bestands an Schutzmasken zu gewährleisten und sicherzustellen, dass dieser dem aktuellen Bedarf entspricht, wird der Staat Wallis seinen im Jahr 2020 angeschafften Maskenbestand verringern. Der Kanton verfügt derzeit über 9,5 Millionen chirurgische Masken für die Bevölkerung. Ziel ist es, diese Reserve auf 5 Millionen Einheiten zu reduzieren. Die verbleibenden 4,5 Millionen werden abhängig von der Logistik und dem Bedarf schrittweise zur Verfügung gestellt. Als erstes werden 3 Millionen Masken an Schüler der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der Berufsfachschulen sowie der Tertiärstufe verteilt.

Der Kanton Wallis verfügt derzeit über eine grosse Menge an Hygienematerial zur Bewältigung von mögliche Pandemiewellen. Dieser Bestand muss periodisch erneuert werden, da die Artikel ein Verfallsdatum haben. Die Gesundheitspartner, die kantonale Verwaltung, das Lehrpersonal, die Justiz und das kantonale Parlament tragen zur Nutzung und somit Erneuerung des Vorrats bei, indem sie auf diese Hygienematerialreserve zurückgreifen. Derzeit verfügt der Kanton über 9,5 Millionen chirurgische Masken. Dieser Bestand wurde in einer Zeit aufgebaut, in der eine tatsächliche Materialknappheit drohte.

Da inzwischen ausreichende Mengen an Masken auf dem Markt sind, ist die Anforderung, grosse Lagerbestände anzulegen, zurückgegangen. Seit einigen Monaten hat sich die Verfügbarkeit von chirurgischen Masken für die Bevölkerung deutlich verbessert und stabilisiert. Darüber hinaus ist es nun möglich, chirurgische Masken in der Schweiz zu produzieren.

In Absprache mit der Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) ist es daher das Ziel des kantonalen Führungsorgans (KFO), die kantonale Reserve an chirurgischen Masken auf 5 Millionen zu reduzieren. Die Verbrauchsrate des Maskenbestands durch die Partner und die Verwaltung zur Sicherstellung der Vorratserneuerung wird es nicht erlauben, genügend Masken bis zum Ende ihres Verfallsdatums zu nutzen. Der Staatsrat hat beschlossen, die restlichen 4,5 Millionen Masken schrittweise zur Verfügung zu stellen. Zunächst werden 3 Millionen Masken an Schüler der Sekundarstufe I (Orientierungsschulen), der Sekundarstufe II (Kollegium und Mittelschulen), der Berufsfachschulen sowie der Tertiärstufe (UNI, FH, PH, HF und Privatschulen auf Tertiärstufe mit kantonaler Anerkennung) verteilt.

Über die Verteilung der restlichen Masken wird nach einer Auswertung der logistischen Aspekte und der verschiedenen Bedürfnisse entschieden. Diese Verteilung gewährleistet eine optimale Verwaltung des Maskenbestands und verhindert gleichzeitig, dass die Masken nach ihrem Ablaufdatum vernichtet werden müssen.