Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Gezielte und repetitive Testung in Unternehmen

23/04/2021 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation | Dienststelle für Gesundheitswesen

In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundes, bestimmte Personengruppen ohne Symptome gezielt und repetitiv zu testen, richtet der Staat Wallis ein Verfahren für Unternehmen ein, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf freiwilliger und präventiver Basis testen möchten. Die Testung ergänzt die Massnahmen, die im Kampf gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 bereits ergriffen wurden.

Personen, die (noch) keine Symptome zeigen, tragen stark zur Verbreitung von SARS-CoV-2 bei. Um die Infektionszahlen zu verringern, ist es daher unerlässlich, diese Personen zu identifizieren und zu isolieren. Aus diesem Grund bietet der Staat Wallis ein Verfahren und ein Antragsformular für Unternehmen an, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf freiwilliger und präventiver Basis testen möchten. Alle Unternehmen und Verwaltungen des Kantons sind eingeladen, an dieser Testung teilzunehmen.

Die Strategie sieht gepoolte PCR-Speichel-Tests oder vom BAG anerkannte Antigen-Schnelltests vor. Wird ein Pool (Gruppe) positiv getestet, müssen sich alle Personen des Pools sofort in Isolation begeben, bis die individuellen Resultate vom Labor mitgeteilt werden. Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, muss die betroffene Person unverzüglich eine neue Probe für einen PCR-Test zur Bestätigung entnehmen und bis zum Vorliegen dieses Resultats in Isolation bleiben. Eine Quarantäneerleichterung kann durch das Contact Tracing in Unternehmen beschlossen werden, die mindestens 80 Prozent ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen.

Unternehmen, die sich für gepoolte PCR-Tests entscheiden, müssen – vor Beginn der Testung – die Verfügbarkeit bei einem auf der Webseite von Swissmedic angegebenen Labor ihrer Wahl prüfen. Wenn Antigen-Schnelltests gewählt werden, muss das Unternehmen einen Arzt, Apotheker oder Laborleiter finden, der einen oder mehrere Verantwortliche aus den Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens schult. Das Antragsformular muss an die für das operative Management des Projekts zuständige Stelle geschickt werden und die Art und Anzahl der geplanten Tests pro Woche, die im Unternehmen verantwortliche Person, den Prozentsatz der getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie – falls gepoolte Tests vorgesehen sind – eine Kontaktperson des Labors, das die Tests durchführt, enthalten. Das Unternehmen muss sein Schutzkonzept anpassen und um die gezielte und repetitive Testung ergänzen.

Nach der Validierung des Antrags und Einverständniserklärung der Art, wie mit positiven Fällen verfahren wird, kann die Testung im Unternehmen beginnen. Die wöchentlichen Statistiken und Rechnungen müssen dann zur Rückerstattung gemäss dem festgelegten Verfahren an die Dienststelle für Gesundheitswesen geschickt werden, wobei die Kosten der Tests gemäss der Bundesverordnung vom Bund getragen werden.

Sämtliche Verfahren, Informationen und Formulare sind zu finden unter: https://www.vs.ch/de/web/coronavirus/covid-test

Die Testung in Unternehmen ist Teil des vom Kanton aufgestellten Konzepts, das insbesondere vor und nach Ausbrüchen eine Strategie gezielter und repetitiver Tests bei asymptomatischen Personen in Situationen mit erhöhtem Infektionsrisiko vorsieht.