Medienmitteilung

Öffnung der Terrassen - Verlängerung des Einsatzes von Heizungen

21/04/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat verlängert die Bewilligung zur Installation von elektrischen Heizgeräten im Freien für öffentliche Einrichtungen und Veranstalter. Ursprünglich bis Ende April 2021 geplant, wird diese Option noch bis Ende Juni angeboten. Diese Massnahme zielt darauf ab, Cafés, Bars und Restaurants zu unterstützen, die ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen können.

Seit dem 19. April hat der Bundesrat die Wiedereröffnung von Restaurants und Bars von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends bewilligt. Gemäss den vom Bund festgelegten Bedingungen müssen die Kunden sitzend konsumieren. An den Tischen sind maximal vier Personen (ausser Eltern mit ihren Kindern) erlaubt. Die Koordinaten jeder Person müssen aufgenommen werden. Das Tragen einer Maske ist vorgeschrieben, wenn nicht konsumiert wird. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet oder eine Abtrennung installiert sein und das Restaurantpersonal muss stets eine Maske tragen.

In diesem Zusammenhang und zur Unterstützung der von der COVID-19-Krise betroffenen Geschäftswelt der Cafés und Restaurants hat der Staatsrat beschlossen, die Genehmigung für die Verwendung von Elektroheizungen im Freien zu erweitern, zusätzlich zu Heizungen, die mit erneuerbaren Energiequellen (z. B. Pellets) betrieben werden. Ursprünglich bis Ende April 2021 befristet, gilt diese Ausnahme von der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen nun bis zum 30. Juni 2021. Öffentliche Einrichtungen oder Veranstalter sollten den Energieverbrauch so weit wie möglich begrenzen, um ihren Kunden den gewünschten Komfort zu bieten, und darauf achten, die Aktivierung und Leistung von Heizgeräten so weit wie möglich zu begrenzen.