Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Verlängerung der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung in Form einer kantonalen Bankkreditgarantie

19/04/2021 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Der Kanton Wallis unterstützt die Wirtschaftsakteure aktiv im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Aus diesem Grund hat er beschlossen, die Frist für Anträge auf «COVID»-Bankdarlehen mit kantonaler Bürgschaft zu verlängern, bis die A-fonds-perdu Finanzhilfen zur Verfügung stehen. Diese Lösung soll Unternehmen mit Liquiditätsproblemen unterstützen, die auf eine A-fonds-perdu-Finanzhilfe für Unternehmen warten, die als Härtefälle eingestuft sind, da sie einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % aufweisen. Die genauen Bestimmungen für diese Art von A-fonds-perdu-Beiträgen werden gegenwärtig fertig gestellt.

Im vergangenen Februar wurde in Zusammenarbeit mit der Walliser Bankenvereinigung (WBV) ein zinsloses «COVID»-Bankdarlehen mit 100%iger Garantie des Kantons eingerichtet. Diese Unterstützung soll Unternehmen mit Cashflow-Problemen helfen, diese zu überbrücken, bis eine A-fonds-perdu-Finanzhilfe für als Härtefälle anerkannte Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30% eingerichtet worden ist. Zu diesem Zweck hat der Staatsrat in Absprache mit der WBV beschlossen, die Frist für die Einreichung von Anträgen für vom Kanton garantierte Bankkredite solange zu verlängern, bis die A-fonds-perdu Finanzhilfen zur Verfügung stehen.

Die Details und endgültigen Vergütungssätze für A-fonds-perdu-Beiträge für Härtefälle müssen noch festgelegt werden. Bis dahin ist es noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

Alle Informationen und Antragsverfahren für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen finden Sie unter:    

https://www.vs.ch/de/web/seti/coronavirus-informationen-fuer-die-unternehmen