Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Zugang zur Impfung für die 65- bis 74-Jährigen

13/04/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Kanton Wallis ermöglicht den Zugang zur Impfung gegen COVID-19 für Personen im Alter von 65 bis 74 Jahren und für chronisch kranke Personen, die noch nicht geimpft wurden (zweiter Teil der Prioritätsgruppe 1). Die Impfung ist nach Terminvereinbarung in Arztpraxen und in den vom Kanton eröffneten Impfzentren möglich. Der Zugang zur Impfung für diese neue Bevölkerungsgruppe ist möglich, da nach Schätzungen der Dienststelle für Gesundheitswesen fast 90 Prozent der Menschen im Alter von 75 Jahren und älter sowie der Personen mit chronischen Hochrisikokrankheiten (erster Teil der Prioritätsgruppe 1) mindestens eine Impfdosis erhalten haben. Bis heute sind etwa 8.5 Prozent der Walliser Bevölkerung geimpft, womit das Wallis im Schweizer Durchschnitt liegt.

Ab dem 13. April können die Walliserinnen und Walliser, die 1956 und früher geboren sind, einen Termin zur Impfung bei ihrem Hausarzt - sofern dieser an der COVID-19 Impfung teilnimmt - oder in einem Impfzentrum vereinbaren. Personen ab 75 Jahren und chronisch Kranke mit hohem Risiko, die noch nicht geimpft sind, können weiter jederzeit einen Termin vereinbaren.

Um sich impfen zu lassen, ist eine Anmeldung erforderlich. Sie kann per Telefon oder Internet erfolgen. Die Liste der Ärzte, die gegen COVID-19 impfen, finden Sie auf der Website der Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG). Die Anmeldung in einem Impfzentrum erfolgt über das Internet unter https://vs.covid-vaccin.ch. Das Anmeldeverfahren ist auf der Website des Staates Wallis verfügbar. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können über die kantonale Hotline +41 58 433 0 144 einen Termin vereinbaren.

Sollten Sie verhindert sein, ist es wichtig, den Termin zu verschieben oder abzusagen, damit anderen nicht den Platz für die Impfung genommen wird.

Die Impfung des Gesundheitspersonals, das in COVID-19 Einheiten und Notaufnahmen von Spitälern arbeitet, hat ebenfalls begonnen. Sie wird ab dem 19. April mit dem Personal der Alters- und Pflegeheimen (APH) und Rettungsdiensten fortgesetzt. Sie wird dann ab Ende April schrittweise auf alle Gesundheitsberufe und das Aufsichtspersonal von gefährdeten Personen (Prioritätsgruppe 2) ausgeweitet. Danach folgen ab Mitte Mai Personen, die im gleichen Haushalt wie gefährdete Personen leben (Prioritätsgruppe 3) und Erwachsene, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen (Prioritätsgruppe 4). In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bestimmt die Anfälligkeit für Covid-19 die Impfprioritäten. Bis heute haben rund 8.5 Prozent der Walliser Bevölkerung zwei Dosen des Impfstoffs erhalten, womit das Wallis im Schweizer Durchschnitt liegt (7.5 Prozent).