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Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis - Versetzung von Masten in den Sektoren Grône und Chalais

06/04/2021 | Departement für Finanzen und Energie

Seit 2018 verhandelt der Staat Wallis mit der Swissgrid AG die Versetzung von vier Masten der Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis in Grône und einem Mast in Chalais. Zu diesem Zwecke wurde eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Swissgrid AG wird das bei ihr eingereichte technische Vorprojekt, das im Auftrag des Kantons von Ingenieursbüros ausgearbeitet wurde, prüfen. Aufgrund des derzeitigen Projektstands wird die Versetzung der Masten laut Swissgrid AG allerdings erst nach der Inbetriebnahme der vom Bundesgericht bestätigten ursprünglichen Streckenführung in Angriff genommen. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden plant der Staat Wallis nun, die Studie zur Versetzung der Masten fertig zu stellen.

Im Juni 2018 hat sich der Staatsrat für eine Versetzung von fünf Masten der geplanten 380kW-Leitung Chamoson-Chippis in der Region Grône und Chalais ausgesprochen. Dabei hat er die Finanzierung einer entsprechenden Studie genehmigt und das Departement für Finanzen und Energie (DFE) beauftragt, das Gespräch mit Swissgrid AG zu suchen. Nachdem geologische Studien die technische Machbarkeit einer Versetzung gezeigt haben, hat der Staat Wallis von Swissgrid AG Ende 2018 im Rahmen eines Grundsatzentscheids grünes Licht zur Prüfung einer Linienverschiebung erhalten. Unterzeichnet wurde dieser Grundsatzentscheid am 24. Januar 2019. Darin wurde vereinbart, dass die Versetzung parallel zum Bau der ursprünglichen Strecke im Rahmen eines neuen Verfahrens geprüft würde, um die Fertigstellung der bewilligten Linie nicht weiter zu verzögern.

In Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den betroffenen Gemeinden wurden seither mehrere Varianten geprüft. Am vergangenen 1. März hat das Departement für Finanzen und Energie nun bei der Direktion von Swissgrid ein technisches Vorprojekt eingereicht, das im Auftrag des Kantons von Ingenieurbüros ausgearbeitet wurde. Dieses wird noch ergänzt mit einer detaillierten mechanischen Analyse, dem Einverständnis der Eigentümer und einer neuen Bewilligung des Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI), wobei für das Verfahren mit einer Laufzeit zwischen 17 und 20 Monaten gerechnet wird.

In ihrer Stellungnahme verweist Swissgrid AG auf die Dringlichkeit des Projekts für die Produktion des Pumpkraftwerks Nant-de-Drance und für Netzsicherheit zwischen Chamoson und Chippis und schliesst daraus, dass die für April 2022 geplante Inbetriebnahme der bewilligten Linie nicht verschoben werden kann. Swissgrid AG wird daher auf die vorgeschlagene Versetzung erst nach Inbetriebnahme der ursprünglich bewilligten Linie eintreten und plant, die Bauarbeiten im Verlaufe des Monats April 2021 wieder aufzunehmen.

In Zusammenarbeit mit den Gemeinden wird der Staat Wallis, der massgeblich ins Projekt involviert ist, die von Swissgrid AG verlangte Studie zur Versetzung der Masten abschliessen.