Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Aufruf zu weiteren Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie

06/04/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staat Wallis erinnert daran, dass das SARS-CoV-2-Virus, das für die COVID-19-Pandemie verantwortlich ist, immer noch aktiv zirkuliert. Es ist daher unerlässlich, in den Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie nicht nachzulassen und die vom Bund festgelegten Beschränkungen strikt einzuhalten. Diese Massnahmen waren bisher erfolgreich. Sie haben die Ausbreitung der Epidemie eingeschränkt und verhindert, dass das Gesundheitssystem überfordert wird. Indem wir diese Massnahmen weiter befolgen, bis genügend Menschen geimpft sind, können wir das Risiko einer dritten Welle einschränken, die neue, restriktivere Massnahmen erfordern würde.

Seit Anfang März steigt die Zahl der neuen positiven COVID-19-Fälle linear an. Im Durchschnitt werden derzeit täglich mehr als 80 neue Fälle erfasst, an manchen Tagen wurde die 100er-Marke überschritten. Fast alle dieser Infektionen sind auf eine der Varianten von SARS-CoV-2 zurückzuführen, die als ansteckender und wahrscheinlich auch gefährlicher gelten. Die Impfung von besonders gefährdeten Personen (75 Jahre und älter sowie Personen mit einem hohen Risiko für die Entwicklung von Komplikationen) schreitet voran, ist aber noch nicht abgeschlossen. Sie sollte bis Ende April mit dem Eintreffen neuer Impfstoffdosen beschleunigt werden.

Bisher hat sich die Bevölkerung an die vom Bundesrat festgelegten Massnahmen gehalten, so dass die Ausbreitung der Pandemie kontrolliert und strenge Ausgangsbeschränkungen vermieden werden konnten. Mit dem schönen Wetter und den Ferien haben die Behörden ein Nachlassen bei der Anwendung der restriktiven Massnahmen festgestellt. Sie erinnern uns daran, dass es wichtig ist, diese in den kommenden Wochen weiterhin zu respektieren, um eine dritte Welle zu vermeiden, die uns zwingen würde, die bereits geltenden Beschränkungen zu verlängern oder sogar zu verschärfen, wie wir es in mehreren Nachbarländern erleben.

Zur Erinnerung, das Tragen einer Maske ist Pflicht, sobald ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht unter demselben Dach wohnen, nicht eingehalten werden kann, sowie in allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen und am Arbeitsplatz. Der Bund verbietet Treffen im Familien- oder Freundeskreis von mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und 15 im Freien. Er empfiehlt, den Kontakt einzuschränken, um das Risiko einer Infektion zu begrenzen. Im Falle von Symptomen ist es wichtig, sich testen zu lassen. Ein Test wird auch ohne Symptome empfohlen, z. B. vor einem Treffen mit Risikopersonen.

Ab dem 7. April 2021 können in den Apotheken Antigen-Selbsttests bezogen werden. Jeweils fünf Tests können innerhalb von 30 Tagen kostenlos bezogen werden. Die Apotheke rechnet die bezogenen Tests direkt über die Krankenkasse ab. Mit dem Selbsttest kann jede Person einen Nasenabstrich durchführen und das Resultat innerhalb von 15 bis 20 Minuten ablesen. Der Selbsttest kann identifizieren, ob man zum Zeitpunkt des Tests ansteckend ist. Es ist jedoch trotzdem Vorsicht geboten, denn es ist möglich, dass trotz eines negativen Testresultats eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, so dass das Virus weitergegeben werden kann. Daher ergänzen die Selbsttests die Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die bestehenden Schutzkonzepte.