Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) Zusätzliche kantonale Unterstützung für die Kultur

01/04/2021 | Dienststelle für Kultur

Der Staatsrat hat beschlossen, subsidiär zur Bundes- und Kantonshilfe einen kantonalen Beitrag von 3'000’000 Franken für die Kultur zu gewähren. Diese Beihilfe deckt die 20% ab, die von der COVID-19-Kulturverordnung des Bundes nicht entschädigt werden und sieht für 2021 eine Pauschale von 2’300 Franken pro Monat und pro Künstler, über einen Zeitraum von 6 Monaten, vor.

Die Gesundheitskrise wirkt sich weiterhin auf den Kulturbereich aus, mit der Folge, dass der Bedarf von Künstlerinnen und Künstlern und Betrieben nach Unterstützung weiter zunimmt. Für eine nachhaltige Sicherung des Kulturbereichs hilft der Kanton Wallis mit zwei Massnahmen:

Finanzierung der 20%, die von der Covid-19-Kulturverordnung des Bundes nicht gedeckt sind

Die erste Massnahme ist für Kulturschaffende und Kulturbetriebe gedacht, die eine Entschädigung beantragt haben. Der Kanton unternimmt zusätzliche Anstrengungen und deckt nun die 20% ab, die nicht durch die Covid-19-Kulturverordnung des Bundes, die eine Abdeckung von 80% vorsieht, entschädigt werden. Die gewährten Beträge können auf der Grundlage der bereits gewährten 80%-Entschädigung einfach berechnet werden. Da die Kriterien bekannt sind, werden die Zahlungen schnell und ohne besondere Schritte seitens der betroffenen Personen erfolgen.

Wiedereinführung der Pauschalbeihilfe

Gleichzeitig können Kulturschaffende die reaktivierte Pauschalsubvention von 2020 in der Höhe von CHF 2'300 pro Künstler, über sechs Monate, unabhängig vom Beschäftigungsstatus (der Lebenslauf gilt als Nachweis) in Anspruch nehmen. Diese Pauschale kommt zu den bestehenden Beihilfen hinzu (Suisseculture Sociale, Erwerbsersatz, Ausfallentschädigung) und ist für Personen gedacht, die einen Antrag auf Entschädigung gestellt haben. Sie wird auf Anfrage ausgezahlt. Gesuche können bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden.

Diese Finanzhilfen in Höhe von 3 Millionen Franken kommt zu den 10,4 Millionen Franken hinzu, die Bund und Kanton zu gleichen Teilen finanzieren und die im Rahmen der zweiten Welle der Pandemie für den Kulturbereich gewährt wurden.