Medienmitteilung

Ausbildungsverpflichtung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen - Neues kantonales Gesetz

31/03/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat das Inkrafttreten des Gesetzes über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe auf den 1. April 2021 festgelegt. Dieses Gesetz ermöglicht es, auf den Mangel an in der Schweiz ausgebildetem Gesundheitsfachpersonen in den Bereichen Krankenpflege, Fachangestellte/r Gesundheit, Assistent/in Gesundheit und Soziales, Fachmann/-frau Betreuung, Physiotherapeut/in, Transport- sowie Rettungssanitäter/in. Das Ziel des Gesetzes ist die Bildung neuer Praktikums- und Ausbildungsplätze.

Das Gesetz zur Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe wurde am 17. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet. Da kein Antrag auf ein Referendum gestellt wurde, tritt dieses am 1. April 2021 in Kraft. Das Gesetz soll es ermöglichen, den wachsenden Bedarf an Gesundheitsfachpersonen im Wallis zu decken.

Das im Kanton vorhandene Ausbildungspotenzial wird derzeit nicht voll ausgeschöpft. Ausserdem greifen die Gesundheitseinrichtungen zunehmend auf im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal zurück. Basierend auf diesen Erkenntnissen und auf dem Modell des Kantons Bern, sieht das Gesetz vor, dass der Kanton die Anzahl der Praktikums- und Ausbildungsplätze festlegt, die die verschiedenen Gesundheitsinstitutionen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitexorganisationen, Rettungsdienste) jährlich zur Verfügung stellen müssen. Die Gesundheitseinrichtungen werden für die Betreuung der Praktikanten und Praktikantinnen sowie Lernenden vom Kanton finanziell entschädigt. Einrichtungen, die ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nachkommen, müssen einen finanziellen Kompensationsbeitrag entrichten.

Das Gesetz sieht die Bildung einer kantonalen Evaluationskommission vor, die den Personalbedarf und das Ausbildungspotenzial jeder im Wallis tätigen Gesundheitseinrichtung ermitteln wird. Weiter werden drei regionale Einigungskommissionen eingerichtet, die Empfehlungen für Schulen und Gesundheitseinrichtungen bezüglich der Vergabe von Plätzen und der Organisation der Ausbildung ausarbeiten sollen.

Diese Gesetzgebung wird zunächst auf die Pflege- und Betreuungsberufe sowie auf die Physiotherapeuten/-innen und Rettungssanitäter/innen angewendet. Je nach Bedarf wird es dann auf andere Gesundheitsberufe ausgeweitet. Das Gesetz wird in den nächsten fünf Jahren schrittweise eingeführt, um den Ausbildungs- und Gesundheitseinrichtungen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Ein Entwurf der Verordnung ist den jeweiligen Partnern bis Ende April zur Konsultation unterbreitet worden.