Medienmitteilung

Teilrevision des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken

31/03/2021 | Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Der Staatsrat hat den Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) verabschiedet. Wie dies der Grosse Rat verlangte, sieht der Entwurf insbesondere eine Verschärfung der Voraussetzungen zur Gewährung einer Betriebsbewilligung im Sinne des GBB vor, indem von den Gesuchstellenden verlangt wird, keine Verlustscheine aufzuweisen. Er zielt ausserdem darauf ab, die Vermietungstätigkeit, unabhängig vom genutzten Buchungskanal, zu regeln.

Die Walliser Regierung hat sich für die Teilrevision des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) ausgesprochen, wodurch einem Postulat und einer Motion Folge geleistet wird, die in der Septembersession 2018 des Grossen Rates eingereicht wurden.

Der Entwurf verschärft die Voraussetzungen für die Gewährung einer Betriebsbewilligung im Sinne des GBB. Insbesondere müssen die Gesuchstellenden nachweisen, dass sie handlungsfähig sind und keine Verlustscheine aufzuweisen haben. Mit dieser Änderung soll vermieden werden, dass verschuldete Personen Betriebsbewilligungen erhalten und dadurch möglicherweise Lieferanten, Mitarbeitende oder Verwaltungen zu Schaden kommen. Gleichzeitig wird das Risiko einer Kette von Konkursen verringert.

Die Änderung sieht ausserdem eine Regelung der Aktivität von Vermieterinnen und Vermietern vor, die – egal über welchen Buchungskanal – gegen Entgelt und ohne hotelmässige Leistung eine Unterkunft zu touristischen Zwecken für Gäste zur Verfügung stellen. Diese sind künftig verpflichtet, ihre Aktivität bei der Gemeinde anzumelden. Sie müssen zudem der Kantonspolizei die zur Identifikation von Personen erforderlichen Angaben zur Gefahrenabwehr, zur Strafverfolgung und zur Vollstreckung von Strafurteilen übermitteln.

Schliesslich werden mit dem Entwurf Ergänzungen und Präzisierungen eingeführt, die sich seit dem Inkrafttreten der verschiedenen im Zusammenhang stehenden Rechtsgrundlagen als notwendig erwiesen haben.

Der Gesetzesentwurf wurde dem Grossen Rat übermittelt und soll auf die Tagesordnung der Septembersession 2021 gesetzt werden.