Medienmitteilung

Naturgefahren - Gesetzesreform ist im Gang

01/04/2021 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Die heutige kantonale Gesetzgebung über die Naturgefahren ist auf mehrere Gesetzestexte verstreut und weist noch einige Lücken auf. Dies führt zu einer grossen Komplexität der Verfahren und mancherorts zu Unstimmigkeiten. Um hier Abhilfe zu schaffen, nahm die kantonale Exekutive vor zwei Jahren eine gross angelegte Gesetzesrevision in Angriff, die nun fertigstellt und dem Grossen Rat im Juni unterbreitet wird.

Vor zwei Jahren lancierte der Staatsrat eine Grossrevision der Gesetzgebung über die Naturgefahren. Diese Reform, die kurz vor der Fertigstellung steht, strebt ein integrales Risikomanagement an. Die Idee ist keineswegs neu, und der Bund verlangt von den Kantonen auch, dass sie ihre Gesetze danach ausrichten. Das integrale Risikomanagement für Naturgefahren besteht darin, die Naturgefahrenmassnahmen, von der Vorbeugung und Vorbereitung über die Bewältigung bis zum Wiederaufbau nach einem Ereignis, optimal und effizient miteinander zu verknüpfen.

Im Wesentlichen besteht die Bekämpfung der Naturgefahren auch heute noch darin, Gefahrenzonen auszuscheiden und Schutzbauten zu errichten. Das Bevölkerungswachstum und die damit einhergehend gesteigerten Verkehrs- und Freizeitbedürfnisse haben zu einer Erhöhung der Naturgefahrenrisiken geführt.

Die Revision hat auch zum Ziel, bei den bereits ergriffenen Schutzmassnahmen noch bestehende Lücken zu schliessen, namentlich da, wo die heutigen Ansprüche der Gesellschaft auf Information und Vorwarnung nicht mehr erfüllt oder die Verschuldens- und Haftungsfragen nicht geklärt sind.

Neuordnung der Gesetzestexte
Zur Hauptsache verteilt sich die Gesetzgebung über die Naturgefahren auf das Gesetz über den Wald und die Naturgefahren (kGWNg) und das Gesetz über den Wasserbau (kWBG). Wie sich aber zeigt, führt diese Aufspaltung zunehmend zu Problemen, sowohl hinsichtlich der Zuständigkeiten als auch der Finanzierung.

Im Entwurf will man nun die Naturgefahren in den Wasserbau integrieren und so ein neues Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) schaffen. Das heutige kGWNg behandelt namentlich die Lawinen-, Rutschungs- und Murganggefahren bei Fliessgewässern im Wald. Diese Aspekte wurden nun alle in den Entwurf des neuen Gesetzes integriert. Aus dem kGWNg wird so das Gesetz über den Wald (kWaG), in welchem nur noch die Schutzfunktion des Waldes und die Massnahmen zur Erhaltung dieser Funktion enthalten bleiben. Die Schutzbauten werden nicht mehr Teil des Waldgesetzes sein, womit eine klare Trennung der diesbezüglichen Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnisse und Finanzierung gewährleistet werden kann.

Der Vorentwurf wurde im Frühling bei einem breiten Kreis von Interessierten in die Vernehmlassung gegeben und stiess allgemein auf ein positives Echo. Das Vorhaben eines Gesetzes, das im Umgang und Management der Naturgefahren Klarheit schafft, findet breite Unterstützung, und die Verteilung der Aufgaben auf die Beteiligten, die Betonung der Eigenverantwortlichkeit und die Vereinfachung der Verfahren werden begrüsst. Unter Berücksichtigung zahlreicher eingegangener Stellungnahmen und im Rahmen des Möglichen hat die Arbeitsgruppe eine Vorlage fertiggestellt, die dem Grossen Rat in der Junisession unterbreitet wird.