Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Nachtragskredite infolge der zweiten Coronavirus-Welle

30/03/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat hat beim Grossen Rat ein Gesuch zur Ratifizierung der Nachtragskredite zur Bewältigung der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) eingereicht. In diesem Zusammenhang hat der Staatsrat insbesondere die von der Schliessung oder einem Rückgang der Aktivität betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden unterstützt. Die dem Grossen Rat unterbreiteten und an der Junisession zu behandelnden Bruttoausgaben belaufen sich derzeit auf rund 213 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bundesbeteiligung betragen die Nettokosten dieser Nachtragskredite für den Staat Wallis ca. 120 Millionen Franken. Auch für den Staat Wallis werden Einnahmerückgänge erwartet, die auf 35 Millionen Franken geschätzt werden. Der aktuelle Stand der kantonalen Finanzen ermöglicht es, diese unvorhergesehenen Mehrausgaben und Einkommensverluste aufzufangen.

Im vergangenen November hat der Grosse Rat eine erste Reihe von Nachtragskrediten im Gesamtbetrag von 122,8 Millionen Franken genehmigt, wovon 61.9 Millionen Franken bis Ende 2020 verwendet worden sind. Die zweite Pandemiewelle und deren Konsequenzen erforderten ein erneutes rasches und massives Eingreifen der öffentlichen Hand, insbesondere zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Die Situation entwickelte sich sehr rasch und die Regierung musste jeweils in kürzester Zeit zahlreiche Entscheide mit erheblichen Auswirkungen treffen.

Im Hinblick auf die Junisession des Parlaments hat der Staatsrat deshalb ein Gesuch um Ratifizierung von Nachtragskrediten in Höhe von 213 Millionen Franken eingereicht. Diese Summe beinhaltet eine Erneuerung der vom Grossen Rat im Jahr 2020 bewilligten Kredite sowie neue Kredite zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen, nämlich:

  • die Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen, die schliessen mussten oder besonders betroffen sind (Härtefälle) (150 Millionen Franken)
  • die Subventionen an die Event- und Reisebranche – Erweiterung auf die Freizeitbranche (19,5 Millionen Franken)
  • die Krisenbewältigungsstrategie für die MEM-Industrie durch Unterstützung von Investitionen und Innovation (15 Millionen Franken)
  • die Hilfen für den Kulturbereich im Rahmen der eidgenössischen Covid-19-Kulturverordnung (10,4 Millionen Franken)
  • die Werbeaktion «Tourismus Wallis» (6,2 Millionen Franken)
  • subsidiäre kantonale Hilfen für die Kultur (3 Millionen Franken)
  • Hilfen zur Abfederung der Einnahmeverluste im ÖV-Bereich (3 Millionen Franken)
  • Übernahme der jährlichen Abgabe für Beherbergung und Bewirtung (1,5 Millionen Franken)

Die dem Grossen Rat zur Ratifizierung vorgelegten 213 Millionen Franken beinhalten auch Ausgaben für die Durchführung von Impfungen (Impfzentrum) und gezielte und wiederholte Testungen bei Personen ohne Symptome (4,3 Millionen Franken) sowie den Aufbau eines Bestands an Schutzmasken für die Bevölkerung (0,2 Millionen Franken).

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bundesbeteiligung, deren Höhe noch festzulegen ist, belaufen sich die Nettokosten dieser Nachtragskredite für den Staat Wallis auf ca. 120 Millionen Franken.

Zu diesen Nachtragskrediten für das Jahr 2021 kommt ein Rückgang der Steuereinnahmen von rund 35 Millionen Franken hinzu. Dieser Rückgang ist auf tiefere Einnahmen aus der Quellensteuer, Steuerausfälle und die Stundung von Zinsen zurückzuführen.

Der Staatsrat geht davon aus, dass die dem Grossen Rat unterbreiteten Nachtragskredite und die Mindereinnahmen im Steuerbereich durch eine Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve und dem Kompensationsfonds für Ertragsschwankungen sowie durch Einnahmen, die höher ausfallen als budgetiert, insbesondere was den Anteil am Gewinn der SNB anbelangt (+53 Millionen Franken), aufgefangen werden können.