Medienmitteilung

Briefliche Stimmabgabe - Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen

29/03/2021 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Um die Sicherheit der Briefwahl zu erhöhen, hat der Staatsrat beschlossen, das System einer persönlichen selbstklebenden Etikette einzuführen. Bei jedem Wahlgang muss der Bürger, der per Briefwahl wählt, eine seiner Etiketten auf sein Rücksendungsblatt kleben. Geschieht dies nicht, wird die Stimmabgabe für ungültig erklärt. Diese Neuerung gilt ab der eidgenössischen Abstimmung am 13. Juni 2021 und die Etiketten werden bis Ende April an alle Stimmberechtigten verschickt. Das eingeführte System folgt auf den Wahlbetrug bei den Grossratswahlen im März 2017 sowie auf mehrere Interventionen im Grossen Rat.

Der Staatsrat will die Briefwahl (Stimmabgabe per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde) sicherer machen. Aus diesem Grund beschloss er, neben der Unterschrift auf dem Stimmausweis eine zusätzliche Identifikationsmassnahme einzuführen. Diese erfolgt in Form einer persönlichen Etikette, die auf das Rücksendungsblatt geklebt wird. Jeder Bürger erhält zu Beginn der Legislaturperiode von seiner Stimmgemeinde einen Satz mit 30 selbstklebenden Etiketten, auf denen sein Vor- und Nachname sowie eine geografische Angabe (das kann der Name der Gemeinde oder der Wohnort der betreffenden Person, ein Dorf oder ein Ort sein) stehen. Bei Verlust der Etiketten ist es möglich, einen neuen Satz bei der betreffenden Gemeinde anzufordern. Wie bis anhin müssen Bürgerinnen und Bürger, die brieflich abstimmen, das Rücksendungsblatt unterschreiben. Diese Neuerung betrifft auch die Burgergemeinden. Im Falle einer geheimen am Sonntag stattfindenden Abstimmung der Burgergemeinde, müssen die Burger die von der Einwohnergemeinde erhaltenen selbstklebenden Etiketten verwenden.

Diese Neuerung wird ab der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 Anwendung finden. Die Etiketten werden bis Ende April an alle Stimmberechtigten verschickt. Ursprünglich hatte der Staat Wallis die Gemeinden darüber informiert, dass diese Lösung, die 2019 entwickelt wurde, 2020 eingeführt werden würde. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Umsetzung dieser Massnahme schliesslich auf die nächste eidgenössische Abstimmung verschoben.

Die Einführung des personalisierten Aufklebers ist eine Antwort auf mehrere vom Grossen Rat angenommene Postulate. Diese forderten ein System zur Verbesserung der Sicherheit der Briefwahl, die mittlerweile von über 90 Prozent der Wähler genutzt wird. Sie folgt auch auf den Wahlbetrug, der die kantonalen Wahlen im März 2017 überschattet hat.

Es handelt sich dabei um eine zuverlässige, einfach umsetzbare und wenig kostenintensive Massnahme für die Gemeinden. Andererseits wird dadurch die Dauer der Teilauszählung verlängert. Der Staatsrat beabsichtigt, am Ende der nächsten Legislaturperiode eine Bilanz dieses Versuchs zu ziehen. Mit der Einführung der persönlichen selbstklebenden Etikette gehört das Wallis zu den wenigen Schweizer Kantonen, die für die Briefwahl neben der Unterschrift auf der Stimmkarte eine zusätzliche Identifikationsmassnahme verlangen.