Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Unterstützung der Walliser Wirtschaft

18/03/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Betriebe, die seit dem 27. Dezember 2020 geschlossen sind, bis Ende März zu verlängern und die jährliche Abgabe 2021 für die Hotel- und Gaststättenbetreiber zu übernehmen. Die betroffenen Unternehmen müssen keine besonderen Schritte unternehmen, um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, da diese automatisch erfolgen wird.

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Betriebe, die seit dem 27. Dezember 2020 geschlossen sind, bis Ende März zu verlängern. Zur Berechnung der Unterstützung wird der durchschnittliche Monatsumsatz der Monate Januar, Februar und Dezember 2019 berücksichtigt. Die Höhe der Finanzhilfe wird auf gleiche Weise wie im vorangegangenen Zeitraum festgelegt, d. h.:

  • 25 Prozent unter 20’000 Franken
  • 5500 Franken zwischen 20’000 und 27’500 Franken
  • 20 Prozent ab 27’500 Franken, aber nicht mehr als 300’000 Franken

Die betroffenen Unternehmen müssen keine besonderen Schritte unternehmen, da die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation die Daten aus den bereits eingereichten Anträgen übernehmen wird.

Die finanziellen Auswirkungen werden auf 23 Millionen Franken geschätzt und sind im Nachtragskreditantrag für 2021 enthalten, der zurzeit zuhanden des Grossen Rates vorbereitet wird.

Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten, mit denen die Akteure im Hotel- und Gastgewerbe zu kämpfen haben, hat der Kanton Wallis ebenfalls beschlossen, die jährliche Abgabe 2021 zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf etwas mehr als 1,5 Millionen Franken. Mit dieser Hilfe soll das von der Krise besonders stark betroffene Hotel- und Gastgewerbe gezielt unterstützt werden. Die Unterstützung erfolgt automatisch, ohne dass die Betreiber zusätzliche administrative Schritte unternehmen müssen.

Im Wallis unterliegen Akteure dieser Branche gemäss Artikel 4 des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) einer Betriebsbewilligung. Jede Bewilligung geht mit einer jährlichen Abgabe einher. Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) ist dabei für das Inkasso zuständig. Ein Teil dieses Betrags fliesst in den kantonalen Fonds für die Aus- und Weiterbildung, ein Teil wird an die Gemeinden zurückbezahlt.

Die Übernahme der jährlichen Abgabe für Hotel- und Gaststättenbetreiber durch den Kanton ergänzt das bestehende Unterstützungsdispositiv für die als Härtefälle eingestuften Unternehmen. Mit den verschiedenen Massnahmen setzt sich der Kanton Wallis dafür ein, die Walliser Unternehmen zu unterstützen und die Folgen der Pandemie abzumildern.