Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Erweiterung der Teststrategie

12/03/2021 | Staatsrat

Die Regierung hat den Entscheid des Bundes zur Kenntnis genommen, die Teststrategie an die geplanten Lockerungen anzupassen. Diese vermehrten Tests ermöglichen eine frühzeitige Erkennung von infizierten Personen und reduzieren die Zahl der Fälle, indem sie die Infektionsketten gezielt unterbrechen. Das vom Kanton Wallis erstellte Testkonzept wird entsprechend der neuen Bundesstrategie angepasst. Der Staat Wallis hat jedoch bereits beschlossen, ab dem 17. März Pilotprojekte für Massentests zu starten, vor allem in Täsch und Zermatt. Der Staatsrat hat auch die Vorschläge des Bundesrates für neue Öffnungsschritte ab dem 22. März, insofern die sanitäre Lage diese erlauben, zur Kenntnis genommen. Er wird zu diesen Elementen im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellung beziehen.

Für den Bundesrat ist die weitere Entwicklung der Epidemie unklar. In der Schweiz hat die Zahl der Fälle in den letzten Tagen weiter zugenommen. Sie steht möglicherweise vor einer dritten Erkrankungswelle. Der Bundesrat lässt derzeit offen, ob die epidemiologische Lage einen zweiten Öffnungsschritt am 22. März zulässt. Er eröffnet jedoch eine Konsultation zu diesem Thema. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Der Präsenzunterricht an Hochschulen und an Weiterbildungen soll mit gewissen Einschränkungen wieder erlaubt sein. Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 19. März über das weitere Vorgehen. Der Staat Wallis wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellung beziehen.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Teststrategie massiv auszuweiten, um die geplanten Lockerungen zu begleiten und eine möglichst schnelle Rückkehr zu einer sozialen und wirtschaftlichen Normalität zu ermöglichen. Ab dem 15. März übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen, auch für Personen ohne Symptome. Sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen, soll jede Person monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.

Das vom Kanton Wallis erarbeitete Testkonzept wurde an das Bundesamt für Gesundheit weitergeleitet und von diesem befürwortet. Dazu gehört das gezielte und wiederholte Testen von asymptomatischen Personen in Situationen mit erhöhtem Infektionsrisiko vor und nach Ausbrüchen. Dazu gehören Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Unternehmen, touristische Ziele und Gemeinden oder Regionen. Dieser kantonale Plan muss noch an die vom Bund beschlossene neue Strategie angepasst werden.

Der Staat Wallis hat jedoch bereits beschlossen, ab dem 17. März ein Pilotprojekt in den Gemeinden Täsch und Zermatt zu starten, bei dem die gesamte Bevölkerung zu einem Test eingeladen wird. Die Schüler der Schulen dieser beiden Gemeinden werden vier Wochen lang einmal pro Woche getestet. Die Mitarbeiter der Zermatter Bergbahnen werden nach dem selben Modell getestet. Im Rahmen dieses Pilotprojekts werden auch die Mitarbeiter von landwirtschaftlichen Betrieben, die Saisonarbeiter beschäftigen, sowie die Kantonspolizei getestet. Die Vorbereitungen für den Start dieser Massentests werden derzeit abgeschlossen und diese Projekte werden voraussichtlich Ende März beginnen. Das Registrierverfahren für die Bevölkerung von Zermatt und Täsch ist auf der Covid-19-Webseite des Staates Wallis oder direkt unter folgendem Link aufrufbar: https://www.vs.ch/testcovid