Medienmitteilung

Bewilligung für Restaurants zur Verköstigung von Berufstätigen im Ausseneinsatz.

05/03/2021 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Der Staatsrat hat beschlossen, Restaurants, die dies möchten, zu erlauben, unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Berufstätige im Ausseneinsatz für das Mittagessen zu empfangen. Diese Möglichkeit betrifft die Sektoren Landwirtschaft, Bauhandwerkgewerbe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Strassenbau und Montageservice. Die von der Regierung gewählte Lösung macht von der vom BAG neu eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, bestimmten Betrieben zu erlauben, als Betriebsrestaurants zu fungieren und den im Freien arbeitenden Mitarbeitern während der Mittagszeit eine warme Mahlzeit im Innern anzubieten.

Restaurants, die dies möchten, können als Betriebskantinen Angestellte im Aussendienst während ihrer Mittagspause zu verköstigen. Der Staatsrat hat die Bedingungen für eine solche Öffnung gemäss Vorschriften des BAG festgelegt.

Die Öffnungszeiten der betreffenden Restaurants sind auf die üblichen Arbeitstage der betreffenden Tätigkeitsbereiche und das Zeitfenster zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr begrenzt. Zugang zum Angebot haben Berufstätige, die ihr Mittagessen nicht in der Betriebskantine oder zu Hause einnehmen können, und deren Tätigkeit im Freien stattfindet. Es betrifft die Bereiche Landwirtschaft, das Bauhandwerkgewerbe, das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, den Strassenbau und Montageservice, ausgenommen ist das Verwaltungspersonal der betroffenen Unternehmen.

Damit die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert werden kann, müssen Unternehmen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, eine schriftliche Vereinbarung mit einem Restaurant abschliessen und diese spätestens zwei Werktage vor Beginn der Zusammenarbeit unter cantine@ocvs.ch einreichen.

Das Unternehmen hat eine Namensliste der berechtigten Angestellten zu erstellen, diese beim Partnerrestaurant zu hinterlegen und sie auf dem neuesten Stand zu halten.

Der Restaurantbetreiber ist für die Anwendung des Schutzkonzeptes für Betriebskantinen verantwortlich (abweichend vom Schutzkonzept von GastroSuisse), während das Unternehmen dafür zu sorgen hat, dass seine Angestellten die Vorschriften während der Essenspause einhalten. Bei Verstössen machen sich das Unternehmen und/oder das Restaurant sowie die Angestellten strafbar.

Mit der vorgeschlagenen Lösung macht der Staatsrat von der vom BAG neu eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Betrieben, die dies wünschen, zu erlauben, als Betriebsrestaurant zu agieren und den im Freien arbeitenden Mitarbeitern während der Mittagszeit eine warme Mahlzeit im Haus anzubieten.

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