Medienmitteilung

Überwachung der COVID-19-Massnahmen - Bilanz der Audits und der Betriebsberatungen

04/03/2021 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Der Staatsrat zieht eine positive Bilanz zu den von den Betrieben im Rahmen der COVID-19-Prävention ergriffenen Massnahmen. Nach den 380 durchgeführten Kontrollen im tertiären Sektor steht fest, dass die Betriebe im Allgemeinen gut mitziehen. Während das Homeoffice in den grossen Unternehmen in der Regel gut umgesetzt wird, sind die KMU zurückhaltender, vor allem aus organisatorischen und finanziellen Gründen. Die Regierung betont die Nützlichkeit des Homeoffice, wo immer dies machbar ist, und die Notwendigkeit, einen angemessenen Schutz für Schwangere und besonders gefährdete Personen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Um die Lockerung der Beschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 zu begleiten und ein ausreichendes Mass an Prävention aufrechtzuerhalten, überwacht der Staatsrat weiterhin die in den Betrieben getroffenen Massnahmen.

Um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, haben die Spezialisten der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse seit letztem Dezember die Schutzmassnahmen von 370 Betrieben analysiert. Parallel dazu wurden mehr als 1000 Beratungs- und Unterstützungsgespräche von der juristischen Sektion durchgeführt, viele davon im Zusammenhang mit den Folgen der Pandemie.

Bis Ende Januar konzentrierten sich die Inspektoren vorrangig auf die Kontrolle von 150 Hotels und Restaurants in den verschiedenen Skigebieten des Kantons. Während 95 die geltenden Bestimmungen strikt einhielten, wurden 50 aufgefordert, ihre Massnahmen anzupassen und fünf wiesen erhebliche Mängel aus.

Seit Februar wurden 220 Betriebe des tertiären Sektors aller Berufe besucht: 152 hatten spontan die erforderlichen Massnahmen umgesetzt, während 54 sie anpassen mussten und bei 15 ein Bericht zu den Nichtkonformität erstellt werden musste.

Letztlich musste vorerst keine Schliessung angeordnet werden: Alle betroffenen Betriebe haben ihre Massnahmen innerhalb der ihnen gesetzten Frist von 24 oder 48 Stunden umgesetzt oder angepasst.

Die Inspektoren der Suva haben ihrerseits ebenfalls eine kontinuierliche Überwachung auf Baustellen und in den Industrien, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, durchgeführt. Sie führten seit letztem Dezember mehr als 200 Kontrollen durch. Die Unternehmen sind in der Regel mit den vorgeschriebenen Massnahmen vertraut und wenden diese an. Regelmässig wurden jedoch Mängel in Bezug auf Abstands- und Lüftungsmassnahmen in Gemeinschaftsräumen und die Desinfektion von Werkzeugen und Geräten festgestellt.

Der Staat Wallis hebt die Qualität des Empfangs der den Inspektoren bereitet wurde hervor, sowie den konstruktiven Charakter ihres Austauschs mit den Arbeitgebern und Mitarbeitenden, denen sie begegnet sind. Er merkt ebenfalls an, dass die verschiedenen Wirtschaftszweige entscheidend zum Kampf gegen die Ausbreitung des Virus beitragen, sowohl bei ihren Arbeitnehmern und Partnern als auch bei ihren Kunden.

Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse stellt fest, dass die meisten Betriebe Überlegungen zur Machbarkeit des Homeoffice angestellt haben. Nachdem sie die Probleme bereits im Frühjahr 2020 erkannt haben, zögerten die grossen Unternehmen nicht, notwendige Investitionen zu tätigen, um ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zuhause aus zu ermöglichen. Hingegen stellt man ein deutlich begrenzteres Engagement der KMU fest: Die Gründe, die sich hauptsächlich auf die Menge der zu transportierenden Dokumente, den Willen, ein dynamisches Team beizubehalten, die Kosten der Informatikanpassungen oder auf den Datenschutz beziehen, werden regelmässig als Rechtfertigung für den Verzicht angeführt.

Die Frage des Schutzes besonders gefährdeter Personen, insbesondere der Schwangeren, bleibt problematisch. Es obliegt dem Arbeitgeber, für deren Schutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Der Arbeitgeber kann sie nicht einfach auffordern, die üblichen Hygienemassnahmen einzuhalten. Er muss, mit Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die spezifischen Massnahmen, die ergriffen werden müssen, analysieren.