Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Unterstützung für Härtefallunternehmen

04/03/2021 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation

Der Kanton Wallis unterstützt aktiv Wirtschaftsakteure, die mit der Coronaviruspandemie konfrontiert sind. Bis zum heutigen Tag wurden 62 Millionen Franken an Walliser Unternehmen ausbezahlt, die von den behördlich angeordneten Erwerbseinschränkungen betroffen sind. 54 Millionen Franken gingen an 1696 Betriebe vornehmlich aus der Gastronomie mit einer Schliessungspflicht und 8 Millionen Franken wurden an 159 Unternehmen aus der Veranstaltungs-, Reise- und Freizeitbranche ausbezahlt. Bis Ende Februar 2021 wurden für 83 Prozent der eingegangenen Anträge ein Entscheid gefällt. Hinsichtlich einer raschen Entschädigung nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung und die Auszahlung der Hilfsgelder fliessend.

Seit Herbst 2020 hat der Kanton Wallis rasch Massnahmen zur finanziellen Unterstützung in Form von A-Fonds-Perdu-Geldern für Unternehmen eingerichtet, die von den amtlichen Entscheiden betroffen sind.

Im Rahmen der am 22. Oktober 2020 und 6. November 2020 bis 13. Dezember 2020 auferzwungenen Betriebsschliessungen wurden 14 Millionen Franken an 1400 Betriebe hauptsächlich aus der Gastronomie überwiesen. Diese Betriebe sowie jene vor allem saisonalen Betriebe, die sich im Dezember nicht gemeldet haben, wurden ebenfalls für die Schliessung vom 27. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 unterstützt. Für diesen zweiten Zeitraum wurden bis heute 40 Millionen Franken ausbezahlt. Die Betriebe werden auch weiterhin unterstützt, solange die Einschränkungen andauern. Darüber hinaus wurden mehr als 8 Millionen Franken an 159 Unternehmen gewährt, die als Härtefall aus der Veranstaltungs-, Reise- und Freizeitbranche gelten. Insgesamt wurden bereits 62 Millionen Franken an die Walliser Unternehmen ausbezahlt, die von den behördlich angeordneten Einschränkungen betroffen sind.

Bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) gingen mehr als 4000 Anträge ein. Mehr als 98 Prozent der Anträge bezüglich der Schliessung im Herbst wurden abgeschlossen. Bei den restlichen Dossiers werden zusätzliche Informationen benötigt. Für Unternehmen, die seit dem 27. Dezember 2020 geschlossen sind, wurden 83 Prozent der Dossiers bearbeitet, die übrigen sind in Bearbeitung. Die Frist für das Einreichen eines Antrags für Hilfsgelder für Geschäfte, die zwischen dem 18. Januar 2021 und dem 1. März 2021 schliessen mussten, wurde bis zum 14. März 2021 verlängert. Die ersten Auszahlungen besagter Hilfsgelder in Höhe von 1,8 Millionen Franken für 122 Geschäfte erfolgte diese Woche.

Alle zur Verfügung gestellten Ressourcen geben ihr Bestes, um die Bearbeitung der Dossiers innert nützlicher Frist sicher zu stellen, damit die Hilfsgelder nach Erhalt der vollständigen Unterlagen so rasch als möglich an die Begünstigten überwiesen werden können. Um die zahlreichen Anfragen vonseiten der von der Pandemie betroffenen Wirtschaftsakteure zu bewältigen, konnte die DWTI auf die operative Unterstützung von Studierenden der Junior Entreprise Valais-Wallis zählen. Diese ermöglicht Studierenden der HES-SO Valais-Wallis, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.

Im Übrigen steht den Unternehmen, die nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, eine Lösung in Form von «COVID»-Krediten zum Nullsatz zur Verfügung, die zu 100 Prozent durch den Kanton verbürgt werden. Der Kanton hat mit der Walliser Bankenvereinigung die Einzelheiten für die kantonalen COVID-Kredite ausgearbeitet. Dank dieser Zusammenarbeit können die Banken die Bewilligungen rasch und einfach ausführen. Die nötige Dokumentation für das Einreichen eines Antrags bei den Partnerbanken sowie die Liste letzterer sind auf der Internetseite der DWTI zu finden.

Weiter haben Unternehmen, die infolge des behördlichen Entscheids nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, die Möglichkeit, ab dem Monat April A-Fonds-Perdu-Gelder in Höhe von mindestens 15 Prozent der Umsatzeinbussen eines Geschäftsjahres und bis zu den anerkannten Fixkosten in der Branche zu beantragen. Die detaillierten Einzelheiten und die definitive Entschädigungsquote, die je nach Prozentsatz der für jede Branche anerkannten Fixkosten festgelegt wird, müssen noch beschlossen werden. Bis zu diesem Entscheid können keine Anträge gestellt werden.

Alle Informationen und Einzelheiten zu den Anträgen für Hilfsgelder für Unternehmen sind unter https://www.vs.ch/de/web/seti/coronavirus-informationen-fuer-die-unternehmen zu finden.