Medienmitteilung

Dossiers «Cleusix» und «de Riedmatten»

16/04/2015 | Staatskanzlei 

(IVS).-  Nach Analyse der Disziplinaruntersuchungen gegen den Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen, Jean-Marie Cleusix, und den Schreiber der kantonalen Steuerrekurskommission (KRK), Gilles de Riedmatten, hat der Staatsrat eine Disziplinarstrafe in Form eines schriftlichen Verweises gegen Jean-Marie Cleusix verfügt. Er hat allerdings darauf verzichtet, eine Disziplinarstrafe gegen Gilles de Riedmatten zu verhängen. Der Staatsrat befolgt also die Schlussfolgerungen der Disziplinaruntersuchungen des unabhängigen Experten Luke Gillon, den er im November 2014 beauftragt hatte.

Im Oktober 2014 kam die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in ihrem Bericht über das Dossier «Cleusix» zum Schluss, dass der Staatsrat die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen wegen Einsatz von Staatspersonal für private Zwecke und Usurpation eines Mandats des Informationsdienstes des Staates Wallis (IVS) prüfen sollte. Im November 2014 beschloss der Staatsrat, die Empfehlungen der GPK zu befolgen und den unabhängigen Experten, Luke Gillon, mit dieser Untersuchung zu betrauen. In seiner Disziplinaruntersuchung zuhanden des Staatsrates kommt Luke Gillon zum Schluss, dass Jean-Marie Cleusix seine Loyalitäts- und Treuepflicht verletzt hat, was die Usurpation eines Mandats von IVS anbelangt, dass er eine Praktikantin teilweise für private Zwecke eingesetzt hat und dass er die Zurückhaltungspflicht (Ton und Wortwahl) in einem Blog und einer Pressemitteilung verletzt hat. Der Experte stellt ebenfalls fest, dass Jean-Marie Cleusix ein treuer und kompetenter Mitarbeiter des Staates ist und gemäss seinem hierarchisch Vorgesetzten auch in seinen neuen Funktionen über einen tadellosen Leistungsausweis verfügt. In seiner Sitzung vom 15. April 2015 hat der Staatsrat beschlossen, die Empfehlungen des Experten zu befolgen und eine Disziplinarstrafe in Form eines schriftlichen Verweises zu verfügen. Die rechtliche Analyse erlaubt es nicht, eine andere Sanktion auszusprechen. Dem ist beizufügen, dass Jean-Marie Cleusix volles und uneingeschränktes Vertrauen seines Departementchefs Oskar Freysinger hat.

Parallel zur GPK veröffentlichte die Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) ihren Bericht über die kantonale Steuerrekurskommission (KRK). In ihrem Bericht forderte die JUKO die Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung gegen den Schreiber der KRK, Gilles de Riedmatten. Auch in diesem Fall befolgte der Staatsrat die Empfehlungen der Kommission und erteilte ein entsprechendes Mandat an Luke Gillon. In seiner Disziplinaruntersuchung zuhanden des Staatsrates kommt Luke Gillon zum Schluss, dass die Fälle, in denen es zu Verjährungsproblemen gekommen ist, an sich inakzeptabel sind und – zumindest teilweise – von mangelhafter Sorgfalt zeugen. Allerdings ist der Experte der Ansicht, dass in allen Fällen, bis auf einen, die relative Verjährung eingetreten ist. Sie können also keine Disziplinarmassnahme zur Folge haben. Was den einzigen nicht verjährten Fall anbelangt, so hebt der Experte hervor, dass keine Verfehlung vorliegt, die eine Disziplinarmassnahme rechtfertigen würde. Zudem hebt der Experte hervor, dass Gilles de Riedmatten angesichts seines ausgezeichneten Leistungsausweises und der Tatsache, dass er seit November 2014 nicht mehr Schreiber der KRK ist, sowieso nicht bestraft werden sollte. Überdies wird Gilles de Riedmatten am 1. August 2015 in den Ruhestand treten. Auch in diesem Fall hat der Staatsrat die Schlussfolgerungen des Experten befolgt und keine Disziplinarstrafe gegen Gilles de Riedmatten verfügt.



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Praesentation von Staatsratspräsident Jean-Michel Cina