Medienmitteilung

Strategie gegen die Drosophila suzukii

26/03/2015 | Dienststelle für Landwirtschaft

(IVS).- Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft zog zu Beginn des Jahres Bilanz des Weinbaujahres 2014. Gleichzeitig gab sie Empfehlungen zur nachhaltigen Behandlung der Kirschessigfliege ab, ein Schädling der 2014 unsere Reben heimsuchte. Die Strategie besteht hauptsächlich darin, prophylaktische Massnahmen einzusetzen, die nur im Falle einer direkten Bekämpfung ergänzt werden. Die Dienststelle für Landwirtschaft wird die Weinbauer aktiv unterstützen, indem sie die Populationen verfolgt und Pflanzenschutzmitteilungen herausgibt.

Zwischen dem 23. Januar und dem 12. Februar 2015 informierte das kantonale Weinbauamt in 9 Sitzungen 310 Walliser Weinbauer über die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii). Dabei wurde über die vergangene Saison Bilanz gezogen, ergänzt mit Empfehlungen für die neue Saison. Diese Empfehlungen wurden vom Weinbauamt zudem an der Generalversammlung von Vitival am 11. März 2015 im Beisein von 220 Personen präsentiert.

Es geht daraus hervor, dass die Kirschessigfliege nicht alleine die Verantwortung für die überdurchschnittlich grossen Fäulnisschäden der letzten Weinlese trägt. Sehr feuchte klimatische Bedingungen im Sommer 2014 sowie unkontrollierte Herde von echtem Mehltau sind auf kantonaler Ebene die Hauptverursacher dieser Situation.

Die nachhaltige Behandlung dieses neuen Schädlings bedarf einer engen Zusammenarbeit aller Betroffenen: Agroscope für die Studie des Schädlings und die Ausarbeitung einer Bekämpfungsstrategie, der Kanton Wallis für die Verfolgung der Schädlingspopulationen und die Information der Produzenten und schliesslich die Weinbauer durch die Umsetzung der Bekämpfungsmassnahmen.

Die Weinbauer sind in diesem Jahr gebeten, die prophylaktischen Massnahmen zur Verminderung der Folgen eines möglichen Befalls der Trauben im 2015 anzuwenden: vorsichtiges Entlauben im Bereich der Trauben, in begrasten Reben dieses kurz halten, Verletzung der Beeren vermeiden, Weinlese vorverlegen.

Die Bekämpfung mit Insektiziden sollte erst in Erwägung gezogen werden, wenn Eier auf den Traubenbeeren entdeckt werden. Die präventive Bekämpfung mit Insektiziden ist unnütz und vollkommen erfolglos, da die homologierten Produkte nur äusserst kurz wirken. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft wird die Weinbauer bei diesen Kontrollen ab der Reife aktiv unterstützen. Sie werden regelmässig anhand von Pflanzenschutzmitteilungen auf der Internetseite www.vs.ch/landwirtschaft oder mittels Abo unter 027 606 76 20 über die Entwicklung der Situation informiert. Diese Informationen werden auch via die Smartphone-Applikation «InfoVS» veröffentlicht.

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