Medienmitteilung

Revision des Gesetzes über die Organisation des Rettungswesens

11/03/2015 | Dienststelle für Gesundheitswesen

(IVS).- Auf Vorschlag der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements Esther Waeber-Kalbermatten hat die Walliser Regierung eine ausserparlamentarische Kommission mit der Revision des Gesetzes über die Organisation des Rettungswesens beauftragt. Diese Kommission wird von Nationalrätin Viola Amherd präsidiert. Die Kommission hat den Auftrag, eine Motion der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GKP) umzusetzen, welche verlangt, dass die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt wird.

Gesetz über die Organisation des Rettungswesens

Die KWRO ist gemäss dem Gesetz über die Organisation des Rettungswesens vom 27. März 1996 als privatrechtlicher Verein von öffentlichem Interesse organisiert, in dem alle Partner des Rettungswesens im Wallis vertreten sind. Sie ist für die Koordination im Rettungswesen und die Leitung der Sanitätsnotrufzentrale 144 zuständig.

Die GPK hat im Anschluss an ein Postulat, das ein Audit der KWRO verlangte, die Arbeitsweise der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation untersucht. Im Bericht vom 28. Januar 2014 konnte die GPK feststellen, dass die im Rettungswesen erbrachten Leistungen die hohen Standards in diesem Bereich erfüllen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die rechtliche Struktur der KWRO einige Unzulänglichkeiten aufweist, gewisse Mitglieder des Verwaltungsrats sind beispielsweise gleichzeitig Richter und Partei. Ebenfalls erwähnt wird die Tatsache, dass der Kanton in den leitenden Instanzen in der Minderheit ist, obwohl er für über 70 % der Finanzierung aufkommt.

Die GPK hat verschiedene Optionen für die künftige Rechtsform der KWRO analysiert und in der Folge vorgeschlagen, diese in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umzuwandeln. Deshalb hat die GPK eine Motion (2.0042) in diesem Sinn eingereicht, die vom Grossen Rat in der Novembersession 2014 angenommen wurde.

Aufgabe der ausserparlamentarischen Kommission

Um der Motion Folge zu leisten, hat der Staatsrat entschieden, eine ausserparlamentarische Kommission einzusetzen, welche die Vorschläge für die Revision des Gesetzes über die Organisation des Rettungswesens vom 27. März 1996 formulieren soll. In erster Linie soll die KWRO in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt und die damit einhergehenden organisatorischen und betrieblichen Modalitäten festgelegt werden.

Die ausserparlamentarische Kommission wird zudem aufgefordert, weitere Gesetzesbestimmungen zu überprüfen: die Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Rettungswesen (Staatsrat, Gesundheitsdepartement, KWRO), die Modalitäten für die Erarbeitung der Planung, die Vergabe von Aufträgen an die Rettungsunternehmen, die Evaluation und Qualitätskontrolle über die erbrachten Leistungen sowie die Finanzierung des Rettungsdispositivs.

Die 20-köpfige Kommission unter dem Vorsitz von Nationalrätin Viola Amherd besteht aus Vertretern der GPK, des Kantons Wallis (Gesundheitswesen, Kantonspolizei und Sicherheit), des Rettungswesens (KWRO, Rettungsdienste, luftgebundene Rettung und Laienrettung), der Spitäler und dem Walliser Ärzteverband.

Die Kommission hat den Auftrag, ihre Vorschläge dem Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) bis im Sommer 2015 zu übergeben. Der Entwurf für die Gesetzesrevision wird anschliessend vom Departement gemäss dem üblichen Verfahren in die Vernehmlassung gegeben.