Medienmitteilung

Zulassung neuer Gewerkschaften

27/02/2015 | Dienststelle für Personalmanagement

(IVS).- Der Staatsrat ist auf den Antrag um Anerkennung der Gewerkschaften SYNA, VPOD und SCIV grundsätzlich eingetreten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer neuen Zusammenarbeits-vereinbarung zwischen dem Staat Wallis und den Sozialpartnern sowie deren Koordination untereinander.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung hat der Staatsrat dem Antrag der Gewerkschaften SYNA, VPOD und SCIV um Anerkennung grundsätzlich zugestimmt. Anerkannte Personalverbände müssen vom Staatsrat vorgängig informiert und in die Entscheidungen und die gesetzlichen Bestimmungen, welche eine wesentliche Auswirkung auf das Personal haben, einbezogen werden. Bisher stand einzig dem Zentralverband der Magistraten, Lehrerschaft und des Personals des Staates Wallis (ZLMP) als anerkannter Sozialpartner dieses Recht zu.

Laut Gesetz über das Personal des Staates Wallis kann der Staat mit den Personalverbänden, die er anerkannt sind, Partnervereinbarungen abschliessen.

Der Staatsrat hat sich somit grundsätzlich bereit erklärt, andere Sozialpartner anzuerkennen. Der Staatsrat beabsichtigt mit allen betreffenden Sozialpartnern eine Zusammenarbeitsvereinbarung zu erarbeiten, auf welcher die zukünftige Sozialpartner-schaft aufgebaut werden soll. Er erwartet diesbezüglich eine Koordination unter den Sozialpartnern.

Falls eine Übereinkunft über die gemeinsamen Zusammenarbeitsbedingungen gefunden wird, kann diese Vereinbarung ab Januar 2016 in Kraft treten.

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