Medienmitteilung

Dossier "Cleusix" - Gemeinde Leytron lehnt gütliche Einigung ab

26/02/2015 | Staatskanzlei 

(IVS).- Der Staatsrat musste aus den Medien vernehmen, dass für den Präsidenten der Gemeinde Leytron eine gütliche Einigung im Dossier «Cleusix» nicht infrage komme. Die Regierung nimmt diese Haltung mit Erstaunen zu Kenntnis, zumal  der Gemeinderat von Leytron selber im letzten November mit der Bitte an den Staatsrat gelangte, die Rolle des Mediators zu übernehmen, um eine Lösung für die Rückzahlung des verjährten Steuerbetrags zu finden.

Im vergangenen Februar und März trafen sich Delegationen des Staatsrates und der Gemeinde Leytron, um die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Dossier «Cleusix» zu klären (vgl. Mitteilung vom 8. April). Bei dieser Gelegenheit waren sie übereingekommen, dass die noch offenen Punkte im Rahmen eines vertieften Dialogs erst geklärt würden, nachdem sich der Grosse Rat zu den Berichten der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Justizkommission (JUKO) geäussert hat. Anlässlich eines weiteren Treffens im November informierte eine Delegation des Staatsrates die Gemeinde Leytron darüber, dass ein Bericht der Haftpflichtversicherung des Staates Wallis abgewartet und der Gemeinde danach ein Vorschlag unterbreitet würde. Infolge dieses Treffens bat der Gemeinderat von Leytron den Staatsrat, die Rolle des Mediators zu übernehmen, damit eine Lösung für die Rückzahlung des verjährten Steuerbetrags gefunden werden könne.

Nach Erhalt des Versicherungsberichts, der jegliche Verantwortung des Staatsrates im Zusammenhang mit den Forderungen der Gemeinde Leytron ausschliesst, bot der Staatsrat der Gemeinde im Januar an, ihr eine gütliche Lösung zu unterbreiten und somit die Rolle des Mediators in dieser Angelegenheit zu übernehmen.

Bis zum heutigen Tag erhielt die Regierung keine Antwort von Seiten der Gemeinde Leytron. Ihr Präsident liess allerdings in den Medien verlauten, dass er den Vorschlag des Staatsrates ablehne.

Der Staatsrat nimmt die Art und Weise dieses Handelns mit Erstaunen zur Kenntnis und bedauert, dass die von der Gemeinde Leytron gewünschte Mediation weder vorgestellt noch mit der Gemeinde diskutiert werden konnte. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass er den Empfehlungen der GPK nachgekommen ist, die ihn aufgefordert hatte, die Forderungen der Gemeinde Leytron zu behandeln.



 

 

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