Medienmitteilung

Vernehmlassungsverfahren betreffend Gesetze zum Arbeitnehmerschutz eröffnet

20/02/2015 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

(IVS).- Der Staatsrat hat die Vernehmlassungsverfahren betreffend die Revision des kantonalen Arbeitsgesetzes, des Ausführungsgesetzes zum Entsendegesetz und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit eingeleitet. Die Frist dauert bis zum 31. März 2015. 

Mit diesem Projekt wird sowohl eine Revision des kantonalen Arbeitsgesetzes als auch des Ausführungsgesetzes zum Entsendegesetz und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit vorgeschlagen. Die Revision zielt darauf ab, die Verfahren zu klären und den aktuellen Entwicklungen der geltenden Bundesgesetzgebungen anzupassen.

Das kantonale Arbeitsgesetz datiert vom 16. November 1966. Mit Ausnahme einiger Anpassungen im Jahr 2009 aufgrund der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung war es noch nie Gegenstand einer Totalrevision. Das Ausführungsgesetz zum Entsendegesetz und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit wurde am 14. März 2007 verabschiedet. Nun erfordern die verschiedenen Änderungen und Anpassungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit eine Aktualisierung.

Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite des Kantons verfügbar (www.vs.ch – Vernehmlassungsverfahren – laufende kantonale Vernehmlassungen).

MM