Medienmitteilung

Individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien

15/01/2015 | Dienststelle für Gesundheitswesen

(IVS).- Die finanzielle Situation des Kantons Wallis erfordert eine Kürzung der Subventionen für die Krankenversicherungsprämien. Das im Dezember vom Parlament genehmigte Budget sieht eine Reduzierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 29 Mio. Franken für das Jahr 2015 vor. Es handelt sich dabei um die zweite Budgetkürzung der IPV, obwohl die Krankenkassenprämien weiterhin steigen (+ 3,9 % für das Jahr 2015). Als Folge werden rund 21’000 Personen kein Anrecht mehr auf Subventionen haben. Etwa 63‘000 Personen werden weiterhin eine individuelle Prämienverbilligung im Jahr 2015 erhalten.

Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons musste dieser seine Prioritäten neu festlegen. Da das Budget für die Sozialhilfe (+ 14.2 Mio. Franken) sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit der Spitalfinanzierung (+ 8,8 Mio. Franken) gestiegen sind, musste der Betrag für die individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien, die für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen vorgesehen ist, gekürzt werden. Um das Budget auszugleichen, hat der Staatsrat entschieden, den Betrag für die individuelle Prämienverbilligung um 29 Mio. Franken zu kürzen. Insgesamt wird für die individuelle Prämienverbilligung 2015 ein Betrag von 156.3 Millionen Franken gewährt. Dies sind 16 % weniger als noch 2014.

Rund 63‘000 Personen werden im Jahr 2015 ein Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung (84‘000 im Jahr 2014) haben, das heisst 20 % der Bevölkerung (26 % im Jahr 2014). Ungefähr 21’000 Personen werden kein Anrecht mehr auf Subventionen haben.

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