Medienmitteilung

Sanierungswert für quecksilberbelastete Böden

14/01/2015 | Dienststelle für Umwelt

(IVS).- Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den aktuellen Sanierungswert für quecksilberbelastete Böden im Wohngebiet von 5 mg auf 2 mg Hg/kg zu senken. Der Staatsrat begrüsst diesen Entscheid.

Auf Anregung der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat das Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im letzten Jahr zwei Expertisen in Auftrag gegeben. Diese zeigen, dass bereits ab einer Bodenbelastung von 2 mg Hg/kg eine gesundheitliche Gefährdung von Kindern möglich ist. Daraufhin hat das BAFU eine Anpassung der Altlasten-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Am 14. Januar 2015 hat der Bundesrat entschieden, den Sanierungswert von 5 auf 2 mg Hg/kg im Wohngebiet herabzusetzen (vgl. heutige Medienmitteilung des Bundesrates). Diese Änderung tritt am 1. März 2015 in Kraft.

Die Senkung des Sanierungswertes ist für die quecksilberbelasteten Böden zwischen Visp und Niedergesteln von grosser Bedeutung. Sanierungen von Böden im Wohngebiet werden nun bereits ab einem Wert von 2 anstatt 5 mg/kg realisiert. Diese Sanierungen in einem definierten Perimeter werden von der Lonza ohne Präjudiz vorfinanziert, bis die Verantwortungsfrage abschliessend geklärt ist. Nach der Sanierung können die Böden wieder ohne Einschränkungen von den Kindern genutzt werden.

Medienmitteilung