Medienmitteilung

Ein neues Statut für das Personal der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis

17/12/2014 | Dienststelle für Hochschulwesen

(IVS).- Infolge des neuen rechtlichen Statutes der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis auf den 1. Januar 2015 hat der Staatsrat in Zusammenarbeit mit den Personalverbänden und mit den betreffenden kantonalen Dienststellen die Bestimmungen betreffend ihr Personal festgelegt. Die Generaldirektion wird zur Erfüllung ihrer Aufträge über eine vermehrte Autonomie bei der Verwaltung der Schule verfügen.

Das Jahr 2015 wird ein Meilenstein sein für die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis, welche vom Statut der kantonalen Einrichtung zu denjenigem der öffentlich-rechtlichen Institution übergeht. Dem neuen Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis, welches durch den Grossen Rat des Kantons Wallis am 16. November 2012 angenommen worden ist, liegen neue Bestimmungen zugrunde, die der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis eine vermehrte Autonomie in der Geschäftsführung ermöglichen.

Das Personal der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis wird ebenfalls neuen gesetzlichen Grundlagen unterstellt sein. In diesem Sinn hat der Staatsrat zwei Verordnungen genehmigt, die eine betreffend das Statut des Personals und die andere betreffend seiner Besoldung. Die gegenwärtigen Bedingungen wurden entsprechend den zukünftigen Bedürfnissen der Schule angepasst. Die Generaldirektion der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis wird insbesondere für die Anstellung seines Personals zuständig sein, während dem der Staatsrat einzig die Anstellung der Mitglieder der Generaldirektion in seinem Kompetenzbereich behält. Die Überwachung der Institution wird durch die Dienststelle für tertiäre Bildung wahrgenommen.

Diese Verordnungen wurden durch eine Arbeitsgruppe unter anderem mit Vertretern des Verbandes des Personals des Staates Wallis (APeVAL), des Verbandes der höheren Berufsbildung des Wallis (VHBW) und den betreffenden kantonalen Dienststellen verfasst. Die Arbeiten wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Magistraten, der Lehrerschaft und des Personals des Staates Wallis (ZMLP) geführt.

Eine Verordnung über die Geschäftsführung und die Finanzkontrolle sowie die Leistungen der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis wurde ebenfalls durch den Staatsrat genehmigt. Letztere legt die Modalitäten in Bezug auf die Finanzen, die Infrastrukturen, die Überwachung und die Geschäftsführung über Leistungsvereinbarungen und –verträge zwischen dem Staat Wallis und der Fachhochschule Valais/Wallis fest.

Die im Gesetz festgelegten Aufträge der Schule werden insbesondere den anwendungsorientierten Unterricht auf der tertiären universitären Stufe, die Verwirklichung von Projekten der angewandten Forschung sowie den Wissens- und Technologietransfer beinhalten.

Das Inkrafttreten des Gesetzes über die Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis sowie seiner Verordnungen ist auf den 1. Januar 2015 vorgesehen.


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