Medienmitteilung

Staat Wallis informiert Justizkommission des Grossen Rates

12/12/2014 | Kantonale Steuerverwaltung

(IVS).- Der Staat Wallis hat die Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) über die sieben Dossiers, die Verjährungsprobleme aufgeworfen haben, informiert. Infolge der Veröffentlichung des JUKO-Berichts über die «Steuerrekurskommission» hat sich der Staatsrat im Interesse der Transparenz dazu bereit erklärt, unter Einhaltung des Amts- und Steuergeheimnisses mit der JUKO zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck hat er die Kantonale Steuerverwaltung (KSV) beauftragt, entsprechende Informationen über diese sieben Dossiers zusammenzustellen. Im Anschluss an eine Sitzung zwischen Jean-Michel Cina, Regierungspräsident und Serge Metrailler, Präsident der JUKO, wurden die Dossiers der Justizkommission übergeben.

In ihrem Bericht über die Kantonale Steuerrekurskommission (KRK) wies die Justizkommission (JUKO) darauf hin, dass seit 1999 sieben (inkl. Dossier Cleusix) von insgesamt 1'600 Dossiers Verjährungsprobleme aufgeworfen haben. Gemäss JUKO betrifft eines dieser Dossiers eine Walliser «Persönlichkeit». Infolge eines Presseartikels, in dem sich dieser Steuerpflichtige zu seinen Steuer-angelegenheiten äussert, hat die Kantonale Steuerverwaltung (KSV) bestätigt, dass es sich um Ignace Rey handelt.

Um die nötige Transparenz zu schaffen, hat der Staatsrat, der sich dazu bereit erklärt hatte, unter Einhaltung des Amts- und Steuergeheimnisses mit der JUKO zusammenzuarbeiten, der JUKO zusätzliche Informationen zu den sieben von Verjährungsproblemen betroffenen Dossiers geliefert.

Für zwei der sieben Dossiers hatte die Verjährung keinerlei Auswirkungen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nachsteuerforderung nicht erfüllt waren. Zwei weitere Dossiers betreffen Nachsteuern infolge der Eröffnung von Strafverfahren gegen Steuerpflichtige. In diesen Fällen war es äusserst schwierig, die Verjährung zu vermeiden (insbesondere für die am weitesten zurückliegenden Jahre), da die betroffenen Steuerpflichtigen zahlreiche Beschwerden eingereicht hatten. Zudem waren die Fristen für den Abschluss der Veranlagungen äusserst knapp, da die zusätzlichen Verfahren erst eingeleitet werden konnten, sobald die Steuerverwaltung über die neuen Tatsachen in Kenntnis gesetzt worden war. Die Verjährungsfristen bleiben allerdings an das Veranlagungsjahr gebunden. Für die drei übrigen Dossiers, darunter das Dossier Cleusix, ist die Verjährung auf Verspätungen zurückzuführen.

Zur Minimierung des Verjährungsrisikos bei Dossiers, in denen der Steuerpflichtige zahlreiche Beschwerden einreicht und die Verjährungsfristen aufgrund neuer, spät vorgebrachter Tatsachen verkürzt sind, wurden die Fristen von 10 auf 15 Jahre verlängert und die Verfahren informatisiert. Bis dato hat kein weiteres Dossier Verjährungsprobleme aufgeworfen.

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