Medienmitteilung

Dossier der Kantonalen Steuerrekurskommission

16/11/2014

(IVS). – In ihrem Bericht über die Kantonale Steuerrekurskommission (KRK) hat die Justizkommission (JuKo) festgestellt, dass von 1‘600 behandelten Fällen, 7 Dossiers seit 1999 mit Verjährungsproblemen konfrontiert waren. Gemäss JuKo, betrifft eines dieser Dossiers eine bekannte Person im Kanton Wallis. Bis heute hat sich die KRK geweigert, diesen Namen bekannt zu geben. Aufgrund eines in der Sonntagspresse erschienen Artikels in der sich diese Person zur steuerlichen Angelegenheit äussert, kann die Kantonale Steuerverwaltung (KSV) bestätigen, dass es sich um Ignace Rey handelt.  

Die Kantonale Steuerverwaltung bestätigt, dass es sich um Ignace Rey handelt, für welchen die Nachsteuern der Jahre 1997-1998 und jene von 1999-2000 nicht mehr erhoben werden konnten. Bei den Nachsteuern dieser beiden Perioden handelt es sich um kleine Beträge. Die ordentlichen Steuern wurden erhoben und bezahlt. Für die Periode 2001-2002 sind die Nachsteuern nicht verjährt und es handelt sich um bedeutende Beträge. Der Kanton erwartet vom Steuerpflichtigen, dass er die Steuern bezahlt. Die nötigen Zwangsmassnahmen wurden eingeleitet. Das Bundesgericht hat alle angefochtenen Entscheide der Steuerinstanzen bestätigt.

Das komplexe Dossier muss im Nachsteuerverfahren auch die Straftatbestände berücksichtigen.

Das Dossier wurde aufgrund der strafrechtlichen Verfahren neu eröffnet und führte in den Jahren 2009 und 2011 zur Verurteilung von Igance Rey durch die Walliser Justiz. Das Steuerverfahren wurde durch die zahlreichen Interventionen, Einsprachen und dem Verlangen zur aufschiebenden Wirkung der Verfahren des Steuerpflichtigen und seiner Vertreter in die Länge gezogen.

Die Walliser Regierung ist bereit, unter Wahrung des Steuergeheimnisses in allen 7 Dossiers bei welchen Verjährungsprobleme aufgetreten sind, Transparenz zu schaffen.

MM