Medienmitteilung

Planung der Akutsomatik

05/11/2014 | Dienststelle für Gesundheitswesen
(IVS).- Auf Vorschlag von Departementsvorsteherin Esther Waeber-Kalbermatten hat der Staatsrat die Spitalliste Akutsomatik angenommen, welche am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Diese Liste wurde gemäss der von der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfohlenen Methode ausgearbeitet. Mit der Vergabe eines Leistungsauftrags an alle Einrichtungen, welche die von der GDK festgelegten Anforderungen erfüllen, will der Staatsrat den Wettbewerb unter den Einrichtungen begünstigen.

Liste entspricht den neuen KVG-Anforderungen

Im Anschluss an die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Jahr 2007 müssen die Kantone ihre Planung der stationären Akutpflege bis am
1. Januar 2015 gemäss den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen überarbeiten. Die Überarbeitung und Planung begann im Wallis bereits 2012 und konnte nun mit der Annahme der Spitalliste für die Akutsomatik abgeschlossen werden. Die Spitallisten für die Rehabilitation und Palliativpflege, die Psychiatrie und die Wartebetten wurden bereits im September 2014 angenommen (siehe Medienmitteilung vom
29. September 2014).

Die Spitalliste für die Akutsomatik wurde auf der Grundlage der von der GDK empfohlenen Methode, die auch bei 24 weiteren Kantonen angewandt wurde, ausgearbeitet. Diese Methode definiert detailliert und präzise die Leistungen, welche jede Einrichtung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen kann, sowie spezifische medizinische Anforderungen, die für jede Leistungsgruppe erfüllt sein müssen. Leistungsaufträge wurden Spital Wallis (HVS), Spital Riviera-Chablais Waadt-Wallis (HRC), der Clinique de Valère in Sitten, der Clinique CIC in Saxon und der Luzerner Höhenklinik Montana erteilt. Die Spitalstandorte Montreux und Vevey, die jetzt dem HRC angehören, wurden ebenfalls in die Walliser Spitalliste aufgenommen. Nach Inkrafttreten haben die Einrichtungen ein halbes Jahr oder bis am 30. Juni 2015 Zeit, sämtliche Änderungen, die aus der Spitalliste hervorgehen, vorzunehmen und alle Anforderungen zu erfüllen.

Zugeteilte Leistungsaufträge unter bestimmten Voraussetzungen

Einige Leistungsaufträge wurden unter Voraussetzung einer Zusammenarbeit erteilt, die bis am 30. Juni 2015 formalisiert sein müssen. Dies betrifft gewisse Leistungsaufträge an das HRC (Spitalstandort Monthey), die Clinique de Valère und die Clinique CIC Valais. Diese Einrichtungen müssen die Zusammenarbeit in gewissen Bereichen vereinbaren, um die spezifischen medizinischen Anforderungen erfüllen zu können. Zusätzlich erhält Spital Wallis (Spitalstandort Sitten) einen provisorischen Leistungsauftrag für die bariatrische Chirurgie (Adipositas-Chirurgie). Das Spital Sitten erfüllt sämtliche Anforderungen bis auf die Zertifizierung der SMOB (Swiss Society for the Study of Morbid Obesity), die jedoch bereits in Gang ist.

Aufnahmepflicht

Durch die Aufnahmepflicht gemäss KVG sind die Spitäler im Rahmen ihrer Leistungsaufträge und ihrer Kapazitäten verpflichtet, alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Wallis ohne Abweisung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Herkunft oder des Versicherungsstatus (allgemein oder privat) aufzunehmen. So braucht es keine Zusatzversicherung, wenn man sich in einer Privatklinik mit dem entsprechenden Leistungsauftrag behandeln lässt.

Finanzierung von speziellen Fällen

Manchmal ist ein stationärer Aufenthalt in einer Einrichtung ohne entsprechenden Leistungsauftrag aufgrund von unvorhergesehenen Komplikationen nach einer ambulanten Behandlung oder aufgrund eines Notfalls notwendig. Auch können Verzerrungen bei der Gruppierung von Leistungen dazu führen, dass ein Spitalaufenthalt in eine Leistungsgruppe ohne Leistungsauftrag fällt. Der Staatsrat hat entschieden, sich unter bestimmten Bedingungen an der Finanzierung dieser speziellen Fälle zu beteiligen. Grundsätzlich werden nicht mehr als 10 solcher Fälle pro Einrichtung und Leistungsgruppe im betreffenden Jahr anerkannt. Ist eine Hospitalisierung im Anschluss an eine ambulante Behandlung notwendig, muss die Einrichtung im Besitz einer Betriebsbewilligung für diese Intervention im ambulanten Bereich sein. Dieses Prinzip wird vor allem für einige Leistungen der Clinique de Valère angewandt (Leistungen der Endokrinologie, Gastroenterologie, Pneumologie, Onkologie und interventionelle Kardiologie), da die Klinik die Anforderungen für eine ambulante Behandlung in diesen Bereichen erfüllt.

Kostenentwicklung

Ziel der Spitalplanung ist es, mit dem Angebot den Bedarf zu decken und Überkapazitäten zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der erlassenen Spitalliste und dem Anstieg des Bedarfs, der vor allem mit der demographischen Entwicklung zusammenhängt, sieht der Kanton eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 20 Millionen Franken für die Akutsomatik bis zum Jahr 2020 vor. Ohne Planung müsste mit einem noch höheren Betrag gerechnet werden. Ein Monitoring-System wird eingerichtet, welches Jahr für Jahr überwacht, ob die Prognosen der effektiven Entwicklung entsprechen, ob das Angebot den Bedarf decken kann und ob die Anforderungen im Bereich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen eingehalten werden.

 

Im Anhang sind die Spitalliste 2015 für die Akutsomatik sowie eine zusammenfassende Karte mit der Zuteilung von innerkantonalen Leistungen an die Spitaleinrichtungen zu finden.

 

Medienmitteilung

Zusammenfassung der innerkantonalen Leistungen

Spitalliste für die Akutsomatik