Medienmitteilung

Dossier Dominique Giroud

21/10/2014 | Kantonale Steuerverwaltung

(IVS).- Am 16. Juli 2014 wurde Dominique Giroud der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs für schuldig befunden. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat lediglich die Vergehen auf Ebene des Bundessteuerrechts (Art. 186 DBG), nicht aber jene auf Ebene des kantonalen Steuerrechts (Art. 59 StHG und 212 StG) behandelt. Der Staat Wallis hat Einsprache gegen diesen Strafbefehl erhoben und zudem Anzeige gegen Dominique Giroud bei der Walliser Staatsanwaltschaft eingereicht.

Am 13. Oktober 2014 hat das Tribunal de police de l’arrondissement de l’Est Vaudois die Einsprache des Staates Wallis gegen den Strafbefehl vom 16. Juli 2014 für unzulässig befunden. Dies mit der Begründung, dass der Staat Wallis nicht beschwerdeberechtigt sei. Im Urteil wird auch darauf hingewiesen, dass die Waadtländer Staatsanwaltschaft für die Beurteilung der Widerhandlungen auf Ebene der Walliser Kantons- und Gemeindesteuern nicht zuständig war. Diese Zuständigkeit kommt gemäss Urteil den Walliser Strafverfolgungsbehörden zu.

Der Staat Wallis nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und wird es nicht anfechten.

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