Medienmitteilung

Der Staatsrat nimmt Kenntnis von den Berichten der GPK und JUKO

06/10/2014 | Staatskanzlei 
(IVS).-  Der Staatsrat hat vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) über «die Arbeitsweise des Staates im Rahmen des Dossiers Cleusix» und vom Bericht der Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) über die «kantonale Steuerrekurskommission» Kenntnis genommen. Die Regierung wird diese Berichte nun prüfen, um die zu ergreifenden Massnahmen beurteilen zu können.

Bericht über die Arbeitsweise des Staates im Rahmen des Dossiers Cleusix   

Die Walliser Regierung hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) über die «Arbeitsweise des Staates im Rahmen des Dossiers Cleusix» zur Kenntnis genommen. Die GPK weist insbesondere darauf hin, dass die kantonale Steuerrekurskommission (KRK) Fehler bei der Behandlung dieses Dossiers begangen habe. Was das Selektionsverfahren anbelangt, das schliesslich zur Ernennung von Jean-Marie Cleusix zum Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen geführt hat, kommt die GPK zum Schluss, dass dieses zwar korrekt durchgeführt wurde, die Ernennung aber bis zum Vorliegen sämtlicher sachdienlicher Informationen hätte ausgesetzt werden müssen. Im Übrigen ist die Kommission der Ansicht, dass Jean-Marie Cleusix der Aufforderung des Staatsrates zur Regelung seiner Steuerstreitigkeiten nicht nachgekommen sei und nicht klar zwischen seinen privaten und beruflichen Angelegenheiten unterschieden habe. Die GPK empfiehlt dem Staatsrat daher, vom Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen zu verlangen, dass er seine Steuerstreitigkeiten mit den betroffenen Behörden so rasch als möglich regelt. Zudem empfiehlt sie dem Staatsrat, die Zweckmässigkeit eines Disziplinarverfahrens gegen den Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Staatspersonal im Rahmen einer privaten Angelegenheit zu prüfen.

Die Walliser Regierung wird diese Vorschläge nun prüfen und die zu ergreifenden Massnahmen beurteilen.

Bericht über die kantonale Steuerrekurskommission

Die Walliser Regierung hat ebenfalls vom Bericht der Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) über die «kantonale Steuerrekurskommission» Kenntnis genommen. Die JUKO erinnert an ihre Zuständigkeit für die Aufsicht über die kantonale Steuerrekurskommission (KRK). Die Empfehlungen der JUKO an den Staatsrat beschränken sich auf die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung respektive einer Verantwortlichkeitsklage oder gegebenenfalls einer Strafanzeige wegen ungetreuer Amtsführung gegen den Schreiber der KRK und seine Adjunkten.

Die übrigen Empfehlungen der Justizkommission richten sich an den Grossen Rat. Die JUKO empfiehlt dem Grossen Rat insbesondere, die KRK aufzulösen und ihre Kompetenzen dem Kantonsgericht zu übertragen, eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung von sieben verjährten Dossiers zu bilden und eine Verantwortlichkeitsklage oder gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen ungetreuer Amtsführung gegen die vom Grossen Rat ernannten Mitglieder der KRK einzureichen.

Infolge der Veröffentlichung eines Bundesgerichtsurteils betreffend die Doppelfunktion des Schreibers der KRK hat die Kommission die Zusammenarbeit mit dem Schreiber der KRK für ihre gerichtlichen Aufgaben sistiert.

Der Staatsrat und die KRK, nötigenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht, werden in einer ersten Phase provisorische Sofortmassnahmen zur Reorganisation des Kommissionssekretariats ergreifen. In einer zweiten Phase werden zusammen mit dem Kantonsgericht und unter Berücksichtigung des Standpunktes des Grossen Rates nachhaltige Reorganisationsmassnahmen ergriffen.

 

 

 

 

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