Medienmitteilung

Versorgungsqualität und Patientensicherheit

01/10/2014 | Dienststelle für Gesundheitswesen
(IVS).- Mittels Verordnung hat der Staatsrat die kantonale Aufsicht über die Versorgungsqualität und Patientensicherheit aufgewertet. In der Verordnung wurden die Grundsätze und Aufgaben der verschiedenen involvierten Akteure im Gesundheitswesen festgelegt. Das Gesundheitsdepartement ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. Dieses wird dabei von einer Expertenkommission für die Patientensicherheit und die Pflegequalität (KPSPQ) unterstützt. Die Zuständigkeiten und Zusammensetzung der Kommission wurden neu festgelegt. Die Gesundheitseinrichtungen bleiben für die angebotene Versorgungsqualität und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in ihrer Obhut verantwortlich.

Die Aufsicht über die Versorgungsqualität und Patientensicherheit gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Kantons. Die neue kantonale Verordnung, die der Staatsrat am 3. September 2014 angenommen hat, legt im Bereich der Qualitätssicherung die Aufsichtsgrundsätze und Kommissionsaufgaben neu fest und definiert die jeweiligen Rollen der Einrichtungen, Institutionen und Fachpersonen im Gesundheitswesen.

Wissenschaftliche Unterstützung durch unabhängige Expertenkommission

Die Kommission für die Patientensicherheit und die Pflegequalität (KPSPQ) unterstützt das Gesundheitsdepartement bei der Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit. Die Kommission ist im Bereich der Qualitätsevaluation und Aufsicht zuständig, Konzepte und Empfehlungen auszuarbeiten.

Die KPSPQ kann keine Sanktionen gegenüber Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen aussprechen, dies bleibt im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartements. Sie ist hingegen damit beauftragt, das Qualitätsmanagement der Leistungserbringer zu bewerten und gegebenenfalls Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen.

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