Medienmitteilung

Kantonale Steuerrekurskommission

18/09/2014 | Rechtsdienst für Finanzen und Personal
(IVS).- Der Staatsrat und die kantonale Steuerrekurskommission (KRK) haben vom Bundesgerichtsentscheid betreffend die Doppelfunktion des Schreibers der KRK Kenntnis genommen. In seinem Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Unabhängigkeit der KRK nicht gewährleistet sei, wenn ihr Schreiber gleichzeitig Chef des Rechtsdienstes für Finanzen und Personal ist. Die Kommission hat die Zusammenarbeit mit dem Schreiber und den Juristen für ihre gerichtlichen Aufgaben sistiert. Gegenwärtig wird eine provisorische Reorganisation des Sekretariats geprüft. Die definitive Reorganisation wird in einer zweiten Phase erfolgen.

Der Staatsrat und die kantonale Steuerrekurskommission (KRK) haben Kenntnis genommen vom Urteil des Bundesgerichts bezüglich Zusammensetzung der kantonalen Steuerrekurskommission. Das Urteil betrifft strukturelle Fragen und nicht etwas ein Fehlfunktionieren der Kommission. Die Beschwerde an sich wurde abgewiesen.

Anderseits ist es seit Jahrzehnten das erste Mal, dass von einem Gericht die Rüge der fehlenden Unabhängigkeit der Kommission gegenüber der Exekutive und der Verwaltung erhoben wurde.

Die Kommission hat in ihren juristischen Arbeiten die Zusammenarbeit mit dem Sekretär und ihren Schreibern/Juristen sistiert.

Der Staatsrat und die kantonale Kommission nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden, falls notwendig in Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht – in einem ersten Schritt dringliche Massnahmen zur Reorganisation des Kommissionssekretariats ergreifen, um den Erwägungen im Urteil des Bundesgerichts Rechnung zu tragen.

In einer zweiten Phase werden ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht und in Berücksichtigung der Haltung der Justizkommission definitive Reorganisationsmassnahmen erarbeitet.

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