Medienmitteilung

Gezieltere Vergabe von Stipendien und Ausbildungsdarlehen

08/09/2014 | Dienststelle für Hochschulwesen
(IVS).- Der Staatsrat hat entschieden, die Verordnung über die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen vom 24. Juni 2011 anzupassen. Ziel der Revision ist es, die Stipendien und Ausbildungsdarlehen fortan gezielter jenen Personen zukommen zu lassen, die es am dringendsten benötigen.

Um die Zuteilung der Stipendien und Ausbildungsdarlehen fairer zu gestalten, waren Änderungen nötig. Dies in Bezug auf die Steuerkraft der Eltern, die finanziellen Mittel des Antragstellers sowie die Höchstbeträge, die für die verschiedenen Ausbildungsrichtungen gewährt werden. Analog zur Berechnungsmethode, die bei der Gewährung von Prämienverbilligungen in den Krankenkassen angewendet wird, errechnet sich das massgebende Einkommen der Eltern aus dem Nettoeinkommen der Steuerverfügung und den freiwilligen Zuwendungen in die 3. Säule sowie dem negativen Einkommen aus Liegenschaften.

Mit der neuen Verordnung wird der persönlichen Situation des Antragstellers und seiner Eltern vermehrt Rechnung getragen.

Wirtschaftliche Überlegungen verlangen im Budget 2015 bei den Stipendien und Ausbildungsdarlehen Einsparungen von 1,2 Millionen Franken auf 18.2 Millionen Franken. Dank der Revision der Verordnung können Stipendiengelder und Ausbildungsdarlehen gezielt jenen Personen gewährt werden, die es am dringendsten benötigen.  

Wie die Ausbildungsbeiträge aufgeteilt werden, hängt von der Ausbildungsstufe ab: So erhält man für eine Ausbildung auf Sekundarstufe I und II (d.h. für Sprachaustausche, Sport-Kunst-Ausbildungen, das Absolvieren einer Berufslehre oder den Besuch einer Mittelschule) einzig Stipendien, während bei Ausbildungen auf Tertiärstufe Stipendien und Darlehen gewährt werden.

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