Medienmitteilung

Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1)

05/09/2014 | Kantonale Finanzverwaltung
(IVS).- Der Staatsrat hat das Zustandekommen des Referendums gegen das Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) festgestellt. Die Zahl der gültigen Unterschriften beträgt 9‘341. Die Schwelle von 3‘000 Unterschriften, welche die Verfassung vorschreibt, wurde somit erreicht. Der Staatsrat hat die Abstimmung über das vorerwähnte Dekret auf den 30. November 2014 festgelegt.

Der Staatsrat hat das Zustandekommen des Referendumsbegehrens gegen das Dekret PAS 1 vom 12. März 2014 festgestellt. Überdies hat er das Datum für die Abstimmung auf den 30. November 2014 festgelegt; unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde gegen den vorerwähnten Entscheid des Zustandekommens. Diese Terminwahl erfolgte darum, weil diese Abstimmung in engem Zusammenhang mit den Arbeiten betreffen den Voranschlag/Budget 2015 und den besonderen Massnahmen in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse steht. Diese Geschäfte werden dem Grossen Rat in der Novembersession 2014 für die Eintretensdebatten und in der Dezembersession 2014 für die Beratungen und Schlussabstimmungen unterbreitet. Die Festlegung der Abstimmung auf den 30. November 2014 hat somit den Vorteil, dass der Grosse Rat die materielle Behandlung der vorerwähnten Geschäfte in voller Kenntnis der Sachlage behandeln und – falls notwendig – je nach Ergebnis der Abstimmung Änderungen oder Ergänzungen beschliessen kann.

Wichtige Elemente und Merkmale dieser Abstimmung:

Die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) erfolgte mit dem Ziel, finanzielle Mittel zu beschaffen, insbesondere aufgrund des Defizits in der Rechnung 2013 und der wenig günstigen Aussichten für das Rechnungsjahr 2014. Diese Vorlage enthält einerseits Massnahmen, die in der Zuständigkeit des Grossen Rates sind und im Dekret enthalten sind, und andererseits Massnahmen, die in der Zuständigkeit des Staatsrates liegen. Gewisse Massnahmen werden ihre Wirkung fortschreitend in den Jahren 2016 und 2017 entfalten.

Der Abstimmung unterliegen einzig die im Dekret enthaltenen Massnahmen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen belaufen sich auf rund 31 Millionen Franken. Mit der Zeit sollte die finanziellen Auswirkungen der Gesamtheit der Massnahmen (Kompetenz des Grossen Rates und Kompetenz des Staatsrates) 40 Millionen Franken überschreiten.  

Die Hauptmassnahme im Dekret beläuft sich auf rund 23.4 Millionen Franken und betrifft die Einfrierung der verschiedenen Fonds. Diese vom Gesetzgeber gewollte Sistierung des freiwilligen Sparens während einer vorübergehenden Dauer von drei Jahren wird mit dem Willen begründet, die Auswirkungen der Budgetkürzungen zu begrenzen.

Die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen im Dekret, welche das Lehrpersonal betreffen, betragen rund 3.2 Millionen Franken.

Die finanzielle Situation des Staates Wallis ist schwierig. Die Rechnung 2013 schloss mit einem Finanzierungsfehlbetrag von über 80 Millionen Franken, und der Fehlbetrag in der Rechnung 2014 könnte nahezu 100 Millionen Franken betragen. Zudem nähert sich das strukturelle Defizit der Kantonsfinanzen gemäss einer ersten Einschätzung der BAK Basel den 100 Millionen Franken pro Jahr, ohne Berücksichtigung der Fehlbeträge 2013 und 2014.

Falls das Volk das hinterlegte Referendum annimmt, wären der Staatsrat beziehungsweise der Grosse Rat gezwungen, den Verlust der im Dekret PAS 1 enthaltenen Massnahmen von 31 Millionen mit anderen Massnahmen (Verminderung der Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen) zu kompensieren. Diese Massnahmen kämen noch zum kürzlichen Dekretsentwurf betreffend die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse hinzu, den der Staatsrat soeben dem Grossen Rat unterbreitet hat, und der bereits neue Massnahmen zur Ausgleichung des Voranschlages 2015 in der Höhe von rund 34 Millionen Franken vorsieht.

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