Medienmitteilung

Einschulungsalter im Kindergarten

03/09/2014 | Dienststelle für Unterrichtswesen


Einführung des neuen Primarschulgesetzes

(IVS).- Nachdem der Grosse Rat am 15. November 2013 das Gesetz über die Primarschule (PSG) angenommen hat, legt der Staatsrat nun per Beschluss das Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den 1. August 2015 fest. Wie im HarmoS-Konkordat vorgesehen, wird der Kindergarten per 1. August 2015 in die obligatorische Schulzeit integriert. Ab diesem Datum gilt dann auch in der ganzen Schweiz das gleiche Einschulungsalter (4 Jahre).

Auf kantonaler Ebene war in beiden Sprachregionen bis dato der 30. September das offizielle Stichdatum für die Einschulung in die 1. Harmos, wobei den deutschsprachigen Gemeinden eine gewisse Flexibilität gewährt wurde und von Region zu Region unterschiedliche Daten galten.

Um das Schuleintrittsdatum innerhalb des Kantons zu vereinheitlichen und das HarmoS-Konkordat umzusetzen, hat der Staatsrat beschlossen, das Schuleintrittsalter schrittweise herabzusetzen. So treten die Kinder wie folgt in die Schulzeit ein:

 

Unter- und Mittelwallis               Oberwallis

 

Schuljahr 2015/2016                  01.10.2010 – 31.08.2011           01.10.2009 – 28.02.2011

Schuljahr 2016/2017                  01.09.2011 – 31.07.2012           01.03.2011 – 30.04.2012

Schuljahr 2017/2018                  01.08.2012 – 31.07.2013           01.05.2012 – 30.06.2013

Schuljahr 2018/2019                                                                 01.07.2013 – 31.07.2014

Schuljahr 2019/2020                                                                 01.08.2014 – 31.07.2015

Mit einer gestaffelten Herabsetzung will der Staatsrat Auswirkungen auf die Beschäftigung des Lehrpersonals vermeiden.

Neben dem Entscheid des Staatsrates befasst sich das Bildungsdepartement mit der Ausarbeitung der nötigen Verordnungen. Geplant ist, die Partner wie üblich in das Vorgehen miteinzubeziehen. Detailliertere Informationen werden im Verlaufe des Herbstes kommuniziert. Unter anderem wird es darum gehen, die Modalitäten für die Umsetzung des Gesetzes für das Schuljahr 2015/2016 und die Eckwerte der Übergangsphase zu definieren. Auch wenn das Primarschulgesetz sich im Wesentlichen auf die pädagogische Ebene beschränkt, können in gewissen Situationen grundlegende Anpassungen bei der Organisation des Schultags anfallen (Schulbeginn/-schluss, Schülertransport, ausserschulische Betreuung usw.).

Communiqué pour les médias

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